Sitzung: 05.11.2007 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Landrat Jakoubek teilt mit:
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der
Landrat über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO bis zu einem Betrag
von 25.000 €. Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurde durch den Landrat in der Zeit vom 01.01.2007
bis zum 30.06.2007 über keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben entschieden.