Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 24. Juni 2002 (Drucksache 816/VIII) entscheidet der

Landrat über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 100 HGO bis zu einem Betrag

von 25.000 €. Der Kreistag ist von diesen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.

 

Nach den Meldungen der Fachabteilungen wurde durch den Landrat in der Zeit vom 01.01.2007

bis zum 30.06.2007 über keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben entschieden.