Nachtrag: 12.11.2007

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2008 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 232.597.400 Euro und Aufwendungen von 232.317.290 Euro (Überschuss: 280.110 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11.073.110 Euro, aus Investitionstätigkeit von –734.360 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von –7.965.640 Euro (Zahlungsmittelüberschuss 2.373.110 Euro),

c)      den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit 734.360 Euro,

d)      den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 418.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 90.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 38,7 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 16,4 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2007 – 2011 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2007 – 2011 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.