Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Dem Kreistag werden spätestens bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 6. Dezember 2004 durch den KA die Kosten nachgewiesen, die aus der privaten Nutzung des Dienstwagens der Ersten Kreisbeigeordneten bisher entstanden sind und die mit dem Wirtschaftsplan 2005 bei der Kostenstelle 101001, Sachkonto 5339100 eingestellt und dann vereinnahmt werden sollen.

 

  1. Der Kreistag fordert den Regierungspräsidenten auf, eine rechtliche Bewertung der regelmäßigen Nutzung des Dienstwagens durch die Erste Kreisbeigeordnete für private Fahrten vorzunehmen.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.