Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschließen

 

·         Den § 22 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) einhalten. Die angemessenen Mieten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen allen Leistungsbeziehern ab 1.2.2023 gewähren.

 

·         Der Satz der Vorlage 2292-2022 wie „Die aktualisierten Richtlinien wird auf alle Fälle von Neubewilligungen und Weiterbewilligungen sowie bei Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X in Hinblick der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft angewandt“ ist rechtlich fraglich und zu streichen. Dieser Satz ist zu ändern in

Die aktualisierten Richtlinien werden in allen Fällen sofort - für alle Bezieher/innen von Grundsicherung ohne besondere Antragstellung gewährt.“