Sitzung: 20.03.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2425-2023/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beschließt
die Verlängerung der im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit am 04.08.2020
durch den Kreisausschuss beschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) mit
den jeweiligen in der Begründung genannten interessierten kreisangehörigen
Kommunen, welche mehr als 7.500 Einwohner haben.
Die Verlängerung wird gemäß § 3 Absatz 1 der
genannten Vereinbarung bis zum 31.12.2026 geschlossen.
Anschließend verlängert sich die
Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 für einen unbegrenzten Zeitraum automatisch um
jeweils 5 Jahre, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten vor ihrem Ablauf
gekündigt wird.