Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beschließt die Verlängerung der im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit am 04.08.2020 durch den Kreisausschuss beschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) mit den jeweiligen in der Begründung genannten interessierten kreisangehörigen Kommunen, welche mehr als 7.500 Einwohner haben.

Die Verlängerung wird gemäß § 3 Absatz 1 der genannten Vereinbarung bis zum 31.12.2026 geschlossen.

Anschließend verlängert sich die Vereinbarung nach § 3 Abs. 2 für einen unbegrenzten Zeitraum automatisch um jeweils 5 Jahre, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten vor ihrem Ablauf gekündigt wird.