Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß §5 Satz 2 Nr.4 und §7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt- Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

 

1.    Festsetzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2022 in seiner Sitzung am XX.XX.XXX wie folgt beschlossen:

 

1.         Erfolgsplan:

 

 

2.      Vermögensplan:

 

Der Vermögensplan bleibt unverändert.

 

 

3.         Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt unverändert auf 35.024.739 € festgesetzt.

 

4.         Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2022 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen bleibt unverändert auf 20.877.810 € festgesetzt. 

 

5.         Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt unverändert auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

6.         Stellenübersicht

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 25.03.2022 beschlossene Stellenübersicht 2022.