Sitzung: 05.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2045-2022/DaDi
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird gemäß §5 Satz 2 Nr.4
und §7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die
Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung
an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2022 des
Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt- Dieburg mit der geänderten
Haushaltssatzung:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2022 in seiner Sitzung am XX.XX.XXX wie folgt beschlossen:
1. Erfolgsplan:
2. Vermögensplan:
Der Vermögensplan bleibt unverändert.
3. Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt unverändert auf 35.024.739 € festgesetzt.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2022 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen bleibt unverändert auf 20.877.810 € festgesetzt.
5. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt unverändert auf 25.000.000 € festgesetzt.
6. Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 25.03.2022 beschlossene Stellenübersicht 2022.