Nachtrag: 14.09.2022

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Absatz (2) neu:

Bei Familien mit Kindern bis zum Alter von 16 Jahren müssen zwischen der Ankündigung der Auflösung des Nutzungsverhältnisses und dem Auszug der Familie aus der Unterkunft mindestens drei Monate liegen, die dazu genutzt werden müssen, sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen ihre sozialen Bezugsräume und die Kontakte zu ihrem sozialen Umfeld insbesondere in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen nach Möglichkeit beibehalten können.

 

Absatz (2) wird Absatz (3)