Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Seit dem Frühjahr 2021 steigen die Kosten für alle Energieträger kontinuierlich an. Mit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges ist der Anstieg noch deutlicher geworden. Im Doppelhaushalt 2022/2023 des Landkreises spiegeln sich aus Sicht der AfD-Fraktion die Entwicklungen der bereits seit Anfang 2021 absehbaren Energiekosten für kreiseigene Gebäude nicht ausreichend wider. Die Explosion der Energiekosten im Jahr 2022 sowie die ab Oktober 2022 geplante Gasumlage konnten noch keinen Eingang in den Haushalt finden.

 

„Zeit.de“ meldet, dass Kreise und Kommunen durch die stark steigenden Strom- und Gaskosten hart getroffen würden. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, geht gegen-über der Zeitung „Welt“ davon aus, dass eine Reihe von Kommunen die steigenden Energiekosten durch Angebotseinschränkungen ausgleichen müssten.

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

1.      Mit welchen Energieträgern (Öl, Gas, Wärmepumpen etc.) werden die kreiseigenen Gebäude betrieben/beheizt? Bitte jeweils nach Gebäude und jeweiligem Energieträger aufschlüsseln.

 

Liegenschaft

Heizmedium

Brand- und Katastrophenschutz

Gas

Drogenberatungsstelle

Gas

Erziehungsberatungsstelle & Pflegestützpunkt Pfungstadt

Gas

Erziehungsberatungsstelle Groß-Umstadt

Gas

Erziehungsberatungsstelle Ober-Ramstadt

Gas

Jugendamt MRS 2 & 6

Fernwärme (Anschlusszwang)

Katastrophenschutzlager

Gas vorhanden, wird nicht genutzt

Kreishaus Darmstadt Trakte 1-6

Gas

Kreishaus Darmstadt Trakte 7 & 8

Fernwärme (Anschlusszwang)

Kreishaus Dieburg

Gas

Alter Bauhof Dieburg

Heizöl

Kreisjugendheim Ernsthofen

Gas

Veterinäramt

Gas

Zulassungsstelle

Gas

 

Für die Schulen verwenden Sie bitte die beiliegende Exel Tabelle.

 

2.      Wie hoch belaufen sich die Energiekosten für kreiseigene Gebäude im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zu den Prognosen im Haushaltsplan 2022?

 

Kreiseigene Gebäude:

Die Energie-Plankosten sind höher als die Ist-Kosten. Hintergrund sind langfristige Verträge, in denen sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Preissteigerungen niedergeschlagen hatten.

 

Schulen:

Ein Großteil der Liegenschaften wird im jährlichen Turnus abgerechnet, weshalb die Kosten für ein Halbjahr nur prognostiziert werden können.

Da das erste Halbjahr 2022 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 deutlich wärmer war, gehen wir von einer Verbrauchsreduzierung für die Heizenergie von etwa 15% aus im ersten Halbjahr aus. Der Stromverbrauch hat sich gegenüber 2021 leicht erhöht, auch aufgrund der Aufstellung von strombeheizten Interimsschulen.

Die reinen Arbeitspreise für Strom und Erdgas sind aufgrund unserer Verträge für 2022 noch fixiert, nur die geänderten Umlagen und Steuern werden 1:1 weiter berechnet.

 

Die Gaskosten haben sich für das erste Halbjahr gegenüber 2021 aufgrund der Erhöhung der CO2-Steuer leicht erhöht, die Strompreise aufgrund der Reduzierung der EEG-Umlage gesenkt. Die Preise für Holzpellets haben sich bis Juli mehr als verdoppelt.

Aus der aufgezeigten Verbrauchs- und Preisentwicklung resultiert eine Einsparung der Energiekosten für das erste Halbjahr gegenüber dem Haushaltsansatz.

 

3.      Von welchen Mehrkosten geht der Landkreis aufgrund der stark steigenden Energiepreise und der Gasumlage für seine Gebäude im zweiten Halbjahr 2022 aus?

 

Kreiseigene Gebäude:

Wenn die Mehrkosten nicht durch die Energieunternehmen durchgereicht werden, bleibt der Strompreis für das Kreishaus Darmstadt unverändert bis 2023. Durch die Gasumlage steigt der Gaspreis um 50%. Bei der Fernwärme rechnen wir mit Steigerungen von 50%. Bei den angemieteten Liegenschaften sind wir von der Kalkulation der Vermieter abhängig.

 

Schulen:

Im zweiten Halbjahr steigen die Gaspreise aufgrund der Gasumlage deutlich an, die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer bringt nur eine leichte Kostensenkung. Gleichzeitig ist der Strompreis aufgrund des Wegfalls der EEG-Umlage weiter deutlich gesunken. Die Pelletpreise haben sich bis zum jetzigen Zeitpunkt weiter erhöht. Eine Aussage zur Auswirkung der Gasumlage auf den Fernwärmepreis konnte unser Versorger aktuell noch nicht treffen.

In Summe schätzen wir für das gesamte Jahr 2022 maximale Mehrkosten von 250.000 EUR, die bei warmer Witterung und einem sparsamen Verhalten der Nutzenden auch geringer ausfallen können.

 

4.      Wie werden die Mehrkosten aus den Fragen 2 und 3 finanziert?

 

Kreiseigene Gebäude:

Minderausgaben innerhalb des Produktes Zentrale Dienstleistungen.

 

Schulen:

Die Mehrkosten können im Erfolgsplan aufgefangen werden.

 

5.      Welche Einsparmöglichkeiten werden ggf. an anderer Stelle wahrgenommen? Bitte konkret benennen.

 

Kreiseigene Gebäude:

Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet, einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die vorgeschriebenen Maßnahmen nach der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie Senkung der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler, Ausschalten nicht benötigter Außenbeleuchtung.

 

Schulen:

·         Abschaltung der Warmwasserbereitung in den Schulsporthallen bis auf Weiteres;

·         Begrenzung der Beheizung in Verwaltungsgebäuden auf 19°C, in Schulen auf 20°C, in Sporthallen auf 16°C;

·         Verschiebung des Heizbeginns auf den 31. Oktober;

·         Prüfung von Zusammenlegungen von Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten (VHS, Vereine, Elternabende) in ein Gebäude der Liegenschaft (Beheizung nur eines Gebäudes, frühere Nachtabsenkung in den andere Gebäuden);

·         Optimierung der Heizzeiten und Einstellungen der Heizkurven;

·         Austausch von ungeregelten Heizungspumpen;

·         In Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal sollen Checklisten erarbeitet werden, um Rundgänge an allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen neben der Optimierung der Einstellung der Heizungs- und Lüftungsanlagen, weitere Energieverbraucher in den Schulen identifiziert und optimiert, und auch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden (Einbau von Zeitschaltuhren, Reduzierung von Kühlkapazitäten…);

Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent umzusetzen.

 

6.      Plant der Landkreis zur Einsparung von Energie und zur Senkung der Energiekosten Angebotseinschränkungen für seine Bürger?

 

a)      Falls ja, welche und in welchen Bereichen?

 

Kreiseigene Gebäude:

Es wurde die Berechnung erstellt, wieviel Heizenergie ungefähr eingespart werden kann, wenn unsere Kreishäuser einen Werktag die Woche geschlossen wären. Ebenso wurde untersucht, welche Einsparung eine Schließung der Kreisverwaltung vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 zur Folge hätte. Diese Berechnungen sind Teil einer Entscheidungsvorlage, über die noch nicht entschieden wurde.

 

Schulen:

Bereits zu Beginn der Sommerferien wurde die Warmwasserbereitung in den kreiseigenen Sporthallen ausgeschaltet, so dass nach dem Trainings- oder Spielbetrieb nicht mehr warm geduscht werden kann.

Eine Begrenzung der Beheizung in öffentlichen Nicht-Wohngebäuden ist über die Verordnung zum Energiesicherungsgesetz vorgegeben, wird in den Verwaltungsgebäuden umgesetzt und somit auch die Kunden und Kundinnen der Kreisverwaltung betreffen

Bei der Nutzung von Räumen außerhalb der Unterrichtszeiten (Vereine, VHS, Elternabende) sollen auf ein Gebäude der jeweiligen Schule beschränkt werden, um die Raumtemperatur in den anderen Gebäuden frühzeitig absenken zu können.

 

b)      Falls nein, warum nicht?