Anfrage der
Fraktion der AfD:
Seit dem Frühjahr 2021 steigen die Kosten für alle Energieträger kontinuierlich an. Mit Beginn des Russland-Ukraine-Krieges ist der Anstieg noch deutlicher geworden. Im Doppelhaushalt 2022/2023 des Landkreises spiegeln sich aus Sicht der AfD-Fraktion die Entwicklungen der bereits seit Anfang 2021 absehbaren Energiekosten für kreiseigene Gebäude nicht ausreichend wider. Die Explosion der Energiekosten im Jahr 2022 sowie die ab Oktober 2022 geplante Gasumlage konnten noch keinen Eingang in den Haushalt finden.
„Zeit.de“ meldet, dass Kreise und Kommunen durch die stark steigenden Strom- und Gaskosten hart getroffen würden. Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, geht gegen-über der Zeitung „Welt“ davon aus, dass eine Reihe von Kommunen die steigenden Energiekosten durch Angebotseinschränkungen ausgleichen müssten.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
1. Mit welchen Energieträgern (Öl, Gas, Wärmepumpen etc.) werden die kreiseigenen Gebäude betrieben/beheizt? Bitte jeweils nach Gebäude und jeweiligem Energieträger aufschlüsseln.
Liegenschaft |
Heizmedium |
Brand-
und Katastrophenschutz |
Gas |
Drogenberatungsstelle |
Gas |
Erziehungsberatungsstelle
& Pflegestützpunkt Pfungstadt |
Gas |
Erziehungsberatungsstelle
Groß-Umstadt |
Gas |
Erziehungsberatungsstelle
Ober-Ramstadt |
Gas |
Jugendamt
MRS 2 & 6 |
Fernwärme
(Anschlusszwang) |
Katastrophenschutzlager |
Gas
vorhanden, wird nicht genutzt |
Kreishaus
Darmstadt Trakte 1-6 |
Gas |
Kreishaus
Darmstadt Trakte 7 & 8 |
Fernwärme
(Anschlusszwang) |
Kreishaus
Dieburg |
Gas |
Alter
Bauhof Dieburg |
Heizöl |
Kreisjugendheim
Ernsthofen |
Gas |
Veterinäramt |
Gas |
Zulassungsstelle |
Gas |
Für
die Schulen verwenden Sie bitte die beiliegende Exel Tabelle.
2. Wie hoch belaufen sich die Energiekosten für kreiseigene Gebäude im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zu den Prognosen im Haushaltsplan 2022?
Kreiseigene
Gebäude:
Die
Energie-Plankosten sind höher als die Ist-Kosten. Hintergrund sind langfristige
Verträge, in denen sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Preissteigerungen
niedergeschlagen hatten.
Schulen:
Ein Großteil der Liegenschaften wird im jährlichen
Turnus abgerechnet, weshalb die Kosten für ein Halbjahr nur prognostiziert
werden können.
Da das erste Halbjahr 2022 im Vergleich zum ersten
Halbjahr 2021 deutlich wärmer war, gehen wir von einer Verbrauchsreduzierung
für die Heizenergie von etwa 15% aus im ersten Halbjahr aus. Der Stromverbrauch
hat sich gegenüber 2021 leicht erhöht, auch aufgrund der Aufstellung von
strombeheizten Interimsschulen.
Die reinen Arbeitspreise für Strom und Erdgas sind
aufgrund unserer Verträge für 2022 noch fixiert, nur die geänderten Umlagen und
Steuern werden 1:1 weiter berechnet.
Die Gaskosten haben sich für das erste Halbjahr
gegenüber 2021 aufgrund der Erhöhung der CO2-Steuer leicht erhöht,
die Strompreise aufgrund der Reduzierung der EEG-Umlage gesenkt. Die Preise für
Holzpellets haben sich bis Juli mehr als verdoppelt.
Aus der aufgezeigten Verbrauchs- und Preisentwicklung
resultiert eine Einsparung der Energiekosten für das erste Halbjahr gegenüber
dem Haushaltsansatz.
3. Von welchen Mehrkosten geht der Landkreis aufgrund der stark steigenden Energiepreise und der Gasumlage für seine Gebäude im zweiten Halbjahr 2022 aus?
Kreiseigene
Gebäude:
Wenn
die Mehrkosten nicht durch die Energieunternehmen durchgereicht werden, bleibt
der Strompreis für das Kreishaus Darmstadt unverändert bis 2023. Durch die
Gasumlage steigt der Gaspreis um 50%. Bei der Fernwärme rechnen wir mit Steigerungen
von 50%. Bei den angemieteten Liegenschaften sind wir von der Kalkulation der
Vermieter abhängig.
Schulen:
Im zweiten Halbjahr steigen die Gaspreise aufgrund der
Gasumlage deutlich an, die geplante Reduzierung der Mehrwertsteuer bringt nur
eine leichte Kostensenkung. Gleichzeitig ist der Strompreis aufgrund des
Wegfalls der EEG-Umlage weiter deutlich gesunken. Die Pelletpreise haben sich
bis zum jetzigen Zeitpunkt weiter erhöht. Eine Aussage zur Auswirkung der
Gasumlage auf den Fernwärmepreis konnte unser Versorger aktuell noch nicht
treffen.
In Summe schätzen wir für das gesamte Jahr 2022
maximale Mehrkosten von 250.000 EUR, die bei warmer Witterung und einem
sparsamen Verhalten der Nutzenden auch geringer ausfallen können.
4. Wie werden die Mehrkosten aus den Fragen 2 und 3 finanziert?
Kreiseigene Gebäude:
Minderausgaben
innerhalb des Produktes Zentrale Dienstleistungen.
Schulen:
Die Mehrkosten können im Erfolgsplan aufgefangen
werden.
5. Welche Einsparmöglichkeiten werden ggf. an anderer Stelle wahrgenommen? Bitte konkret benennen.
Kreiseigene Gebäude:
Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen
erarbeitet, einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu
untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die
vorgeschriebenen Maßnahmen nach der
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie Senkung
der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler, Ausschalten
nicht benötigter Außenbeleuchtung.
Schulen:
·
Abschaltung der Warmwasserbereitung in den
Schulsporthallen bis auf Weiteres;
·
Begrenzung der Beheizung in Verwaltungsgebäuden auf
19°C, in Schulen auf 20°C, in Sporthallen auf 16°C;
·
Verschiebung des Heizbeginns auf den 31. Oktober;
·
Prüfung
von Zusammenlegungen von Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten (VHS,
Vereine, Elternabende) in ein Gebäude der Liegenschaft (Beheizung nur eines
Gebäudes, frühere Nachtabsenkung in den andere Gebäuden);
·
Optimierung der Heizzeiten und Einstellungen der
Heizkurven;
·
Austausch von ungeregelten Heizungspumpen;
·
In
Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal sollen Checklisten erarbeitet
werden, um Rundgänge an allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen neben der
Optimierung der Einstellung der Heizungs- und Lüftungsanlagen, weitere
Energieverbraucher in den Schulen identifiziert und optimiert, und auch
kleinere Maßnahmen umgesetzt werden (Einbau von Zeitschaltuhren, Reduzierung
von Kühlkapazitäten…);
Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und
Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem
die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt
anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent
umzusetzen.
6. Plant der Landkreis zur Einsparung von Energie und zur Senkung der Energiekosten Angebotseinschränkungen für seine Bürger?
a) Falls ja, welche und in welchen Bereichen?
Kreiseigene
Gebäude:
Es
wurde die Berechnung erstellt, wieviel Heizenergie ungefähr eingespart werden
kann, wenn unsere Kreishäuser einen Werktag die Woche geschlossen wären. Ebenso
wurde untersucht, welche Einsparung eine Schließung der Kreisverwaltung vom
24.12.2022 bis 01.01.2023 zur Folge hätte. Diese Berechnungen sind Teil einer
Entscheidungsvorlage, über die noch nicht entschieden wurde.
Schulen:
Bereits zu Beginn der Sommerferien wurde
die Warmwasserbereitung in den kreiseigenen Sporthallen ausgeschaltet, so dass
nach dem Trainings- oder Spielbetrieb nicht mehr warm geduscht werden kann.
Eine Begrenzung der Beheizung in
öffentlichen Nicht-Wohngebäuden ist über die Verordnung zum
Energiesicherungsgesetz vorgegeben, wird in den Verwaltungsgebäuden umgesetzt
und somit auch die Kunden und Kundinnen der Kreisverwaltung betreffen
Bei der Nutzung von Räumen außerhalb der
Unterrichtszeiten (Vereine, VHS, Elternabende) sollen auf ein Gebäude der
jeweiligen Schule beschränkt werden, um die Raumtemperatur in den anderen
Gebäuden frühzeitig absenken zu können.
b) Falls nein, warum nicht?