Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von FW/UWG und SKB:

 

Aufgrund der stark reduzierten Gaslieferung durch den russischen Staatskonzern Gazprom ruft die Bundesregierung zum Energiesparen auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Erläuterung, welche Maßnahmen die Kreisverwaltung unternimmt, um Energie zu sparen.

 

1.      Wie soll bzw. kann Energie, insbesondere im Winter, in den kreiseigenen Schulen sowie in öffentlichen Gebäuden des Landkreises gespart werden (alle Energieträger)?

 

Kreiseigene Gebäude:

Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet, einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die vorgeschriebenen Maßnahmen nach der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie Senkung der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler, Ausschalten nicht benötigter Außenbeleuchtung.

 

Schulgebäude:

·         Abschaltung der Warmwasserbereitung in den Schulsporthallen bis auf Weiteres;

·         Begrenzung der Beheizung in Verwaltungsgebäuden auf 19°C, in Schulen auf 20°C, in Sporthallen auf 16°C;

·         Verschiebung des Heizbeginns auf den 31. Oktober;

·         Prüfung von Zusammenlegungen von Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten (VHS, Vereine, Elternabende) in ein Gebäude der Liegenschaft (Beheizung nur eines Gebäudes, frühere Nachtabsenkung in den andere Gebäuden);

·         Optimierung der Heizzeiten und Einstellungen der Heizkurven;

·         Austausch von ungeregelten Heizungspumpen;

·         Erarbeitung von Checklisten in Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal, um Rundgänge an allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen neben der Optimierung der Einstellung der Heizungs- und Lüftungsanlagen, weitere Energieverbraucher in den Schulen identifiziert und optimiert und auch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden (Einbau von Zeitschaltuhren, Reduzierung von Kühlkapazitäten…);

 

Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent umzusetzen.

 

2.      Sind Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises an Schulen sowie öffentlichen Gebäuden zum Thema Energiesparen geschult und sensibilisiert worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt?

 

Kreiseigene Gebäude:

Eine Sensibilisierung und weitere Schulungen für die Mitarbeitenden ist in Vorbereitung.

 

Schulgebäude:

Unsere Stützpunkthausmeister nahmen im Februar 2020 an einer vom Land Hessen organisierten Schulung zum Thema Klima und Energie teil. Diese Informationen wurden von den Stützpunkthausmeistern an die Hausmeister weitergegeben.

Die Hausmeister vor Ort sind die Experten für ihre Schulen. Trotzdem soll durch die zu erarbeitende Checkliste dem Hausmeisterpersonal eine systematische Begehung der Schulgebäude und die Identifizierung von weiteren Einsparpotentiale erleichtert werden.

Es gibt einen engen Austausch zwischen dem technischen Personal (Hausmeister) an den Schulen und den Mitarbeitenden der Fachbereiche Haustechnik, Gebäudewirtschaft und des Fachgebiets Energiemanagement des Da-Di-Werks.

 

3.      Können kurzfristig in den Schulräumen der kreiseigenen Schulen sowie öffentlichen Gebäuden eine LED-Beleuchtung eingerichtet werden bzw. sind in allen Räumen bereits LED-Beleuchtungen eingerichtet? Inwieweit werden smarte Technologien zur Energiekontrolle und –Reduzierung, wie z.B. Anwesenheitsmelder oder digitale Steuerung eingesetzt?

 

Kreiseigene Gebäude:

In Neubauten und neueren Gebäudeteilen werden bereits moderne Beleuchtungsarten eingesetzt (LED, Präsenzmelder. Im Bestand wird bereits seit längerem, wo möglich, LED-Beleuchtung nachgerüstet. Durch das Alter vieler Gebäude ist dies nicht einfach möglich und erfordert Zeit.

 

Schulen:

Bei dieser Frage muss zwischen neu errichteten bzw, bereits sanierten Gebäuden und den Bestandsgebäuden unterschieden werden

 

Neubauten, sanierte Gebäude:

Bei der Neuinstallation von Leuchten wird bereits seit vielen Jahren auf LED-Leuchten gesetzt. Neben dieser Technologie wird in den Unterrichtsräumen eine automatische Pausenabschaltung der Beleuchtung eingerichtet. Hierbei werden die Lampen durch individuell festgesetzte Abschaltzeitpunkte, geregelt durch ein BUS-System (KNX) z.B. in der großen Pause ausgeschaltet. Bei Bedarf können sie per Hand wieder eingeschaltet werden. Dies soll einer unbemerkten Dauerbeleuchtung entgegenwirken.

Präsenzmelder werden in allen Bereichen eingesetzt in denen keine regelmäßige Belegung gegeben ist, so z.B. in den Fluren, Treppenhäusern und Sanitärbereichen.

In den Sporthallen wurden bereits vor einigen Jahren ineffiziente Quecksilberdampflampen durch LED-Beleuchtung ersetzt.

 

Bestandsgebäude:

In den Bestandsräumen sind vor allem Leuchtstofflampen installiert, bei denen sich aufgrund der niedrigen Benutzungsdauer eine Umrüstung bisher nicht rechnete. Durch die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“ werden ab September 2023 keine T8-Leuchtstofflampen mehr hergestellt werden. Dies wird dazu führen, dass sukzessive alle Leuchtstofflampen durch geeignete LED-Austauschröhren ersetzt werden. Bei Ausfall einer Lampe ist es dann sinnvoll, im Zuge des Ersatzes die gesamte Beleuchtung des Raums mit LEDs auszustatten.

 

4.      Wie soll bzw. kann Energie im Kreishaus, kreiseigenen Schulen und öffentlichen Gebäuden eingespart werden? Welche Konzepte gibt es?

 

Kreiseigene Gebäude:

Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet, einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die vorgeschriebenen Maßnahmen nach der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie Senkung der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler, Ausschalten nicht benötigter Außenbeleuchtung.

 

Schulen:

Im Da-Di-Werk wurde ein Arbeitskreis, bestehend aus Betriebsleitung, Fachbereichsleitern und Fachpersonal eingerichtet. Dieser ermittelt Möglichkeiten für Einsparpotentiale, schlägt Maßnahmen vor und begleitet deren Umsetzung. Über die Stützpunkt-Hausmeister wird das Hausmeisterpersonal über notwendige Maßnahmen informiert.

Einspartipps für Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal sollen auf einem Plakat visualisiert werden. Die Plakate sollen in allen Unterrichtsräumen ausgehängt werden.

In Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal sollen Checklisten erarbeitet werden, um Rundgänge an allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen zum einen die Einstellung der Heizungs- und Lüftungsanlagen noch weiter optimiert werden, zum anderen weitere Energieverbraucher in den Schulen identifiziert und optimiert werden.

Im Da-Di-Werk werden die Vorgaben an die Begrenzung der Beheizung umgesetzt, 19°C für Büroräume, keine Beheizung der Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser, Lager) und Abschaltung der Warmwasserbereitung fürs Händewaschen; Das Energiemanagement bereitet einen Newsletter vor, der für Infomaterial und Aufklärung sorgt. Dieser soll regelmäßig intern verteilt werden.

 

Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent umzusetzen.

 

5.      Mit welchen Mehrkosten 2022/2023 rechnet aktuell die Kreisverwaltung in Bezug auf die einzelnen eingesetzten Energieträger?

 

Kreiseigene Gebäude:

·         Für Strom rechnen wir in 2022 mit keinen Mehrkosten, außer die Energieversorger dürfen die Mehrkosten durchreichen. Im Jahr 2023 rechnen wir mit einer Preissteigerung um 50% auf Grundlage einer Schätzung des Da-Di-Werkes. Das Da-Di-Werk verhandelt den Vertrag über den auch die Kreishäuser abgerechnet werden.

·         Für Gas rechnen wir im 2. Halbjahr 2022 mit Mehrkosten in Höhe von 50% durch die Gasumlage, für das Jahr 2023 mit einer Steigerung von 100% auf Grundlage einer Schätzung durch des Da-Di-Werkes. Das Da-Di-Werk verhandelt den Vertrag über den auch die Kreishäuser abgerechnet werden.

·         Für Fernwärme rechnen wir für das 2. Halbjahr 2022 und das Jahr 2023 mit Mehrkosten in Höhe von 50% auf Grundlage einer Schätzung durch unseren Vertragspartner Entega.

 

Schulen:

Für den Bereich der Schulen rechnen wir für das Kalenderjahr 2022 mit maximal 250.000 EUR Mehrkosten, die im Erfolgsplan aufgefangen werden können. Der Preissteigerung der Heizmedien durch die Gasumlage wirkt die Streichung der EEG-Umlage beim Strom und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entgegen.

 

Für 2023 rechnen wir mit einer deutlichen Steigerung der Energiekosten. Die Mehrkosten können wir noch nicht beziffern, da die Strom- und Gaspreise für das kommende Jahr erst Ende Oktober feststehen werden.