Anfrage der
Fraktion von FW/UWG und SKB:
Aufgrund der stark reduzierten Gaslieferung durch den russischen Staatskonzern Gazprom ruft die Bundesregierung zum Energiesparen auf. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Erläuterung, welche Maßnahmen die Kreisverwaltung unternimmt, um Energie zu sparen.
1. Wie soll bzw. kann Energie, insbesondere im Winter, in den kreiseigenen Schulen sowie in öffentlichen Gebäuden des Landkreises gespart werden (alle Energieträger)?
Kreiseigene Gebäude:
Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet,
einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu
untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die
vorgeschriebenen Maßnahmen nach der
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie
Senkung der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler,
Ausschalten nicht benötigter Außenbeleuchtung.
Schulgebäude:
·
Abschaltung
der Warmwasserbereitung in den Schulsporthallen bis auf Weiteres;
·
Begrenzung
der Beheizung in Verwaltungsgebäuden auf 19°C, in Schulen auf 20°C, in
Sporthallen auf 16°C;
·
Verschiebung
des Heizbeginns auf den 31. Oktober;
·
Prüfung
von Zusammenlegungen von Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeiten (VHS,
Vereine, Elternabende) in ein Gebäude der Liegenschaft (Beheizung nur eines
Gebäudes, frühere Nachtabsenkung in den andere Gebäuden);
·
Optimierung
der Heizzeiten und Einstellungen der Heizkurven;
·
Austausch
von ungeregelten Heizungspumpen;
·
Erarbeitung
von Checklisten in Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal, um Rundgänge an
allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen neben der Optimierung der Einstellung
der Heizungs- und Lüftungsanlagen, weitere Energieverbraucher in den Schulen
identifiziert und optimiert und auch kleinere Maßnahmen umgesetzt werden
(Einbau von Zeitschaltuhren, Reduzierung von Kühlkapazitäten…);
Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und
Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem
die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt
anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent
umzusetzen.
2. Sind Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises an Schulen sowie öffentlichen Gebäuden zum Thema Energiesparen geschult und sensibilisiert worden? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Inhalt?
Kreiseigene Gebäude:
Eine Sensibilisierung und weitere Schulungen für die Mitarbeitenden ist
in Vorbereitung.
Schulgebäude:
Unsere Stützpunkthausmeister nahmen im Februar 2020 an einer vom Land
Hessen organisierten Schulung zum Thema Klima und Energie teil. Diese
Informationen wurden von den Stützpunkthausmeistern an die Hausmeister
weitergegeben.
Die Hausmeister vor Ort sind die Experten für ihre Schulen. Trotzdem
soll durch die zu erarbeitende Checkliste dem Hausmeisterpersonal eine
systematische Begehung der Schulgebäude und die Identifizierung von weiteren
Einsparpotentiale erleichtert werden.
Es gibt einen engen Austausch zwischen dem technischen Personal
(Hausmeister) an den Schulen und den Mitarbeitenden der Fachbereiche
Haustechnik, Gebäudewirtschaft und des Fachgebiets Energiemanagement des
Da-Di-Werks.
3. Können kurzfristig in den Schulräumen der kreiseigenen Schulen sowie öffentlichen Gebäuden eine LED-Beleuchtung eingerichtet werden bzw. sind in allen Räumen bereits LED-Beleuchtungen eingerichtet? Inwieweit werden smarte Technologien zur Energiekontrolle und –Reduzierung, wie z.B. Anwesenheitsmelder oder digitale Steuerung eingesetzt?
Kreiseigene Gebäude:
In Neubauten und neueren Gebäudeteilen werden bereits moderne
Beleuchtungsarten eingesetzt (LED, Präsenzmelder. Im Bestand wird bereits seit
längerem, wo möglich, LED-Beleuchtung nachgerüstet. Durch das Alter vieler
Gebäude ist dies nicht einfach möglich und erfordert Zeit.
Schulen:
Bei dieser Frage muss zwischen neu errichteten bzw, bereits sanierten
Gebäuden und den Bestandsgebäuden unterschieden werden
Neubauten, sanierte Gebäude:
Bei der Neuinstallation von Leuchten wird bereits seit vielen Jahren
auf LED-Leuchten gesetzt. Neben dieser Technologie wird in den
Unterrichtsräumen eine automatische Pausenabschaltung der Beleuchtung
eingerichtet. Hierbei werden die Lampen durch individuell festgesetzte
Abschaltzeitpunkte, geregelt durch ein BUS-System (KNX) z.B. in der großen
Pause ausgeschaltet. Bei Bedarf können sie per Hand wieder eingeschaltet
werden. Dies soll einer unbemerkten Dauerbeleuchtung entgegenwirken.
Präsenzmelder werden in allen Bereichen eingesetzt in denen keine
regelmäßige Belegung gegeben ist, so z.B. in den Fluren, Treppenhäusern und
Sanitärbereichen.
In den Sporthallen wurden bereits vor einigen Jahren ineffiziente
Quecksilberdampflampen durch LED-Beleuchtung ersetzt.
Bestandsgebäude:
In den Bestandsräumen sind vor allem Leuchtstofflampen installiert, bei
denen sich aufgrund der niedrigen Benutzungsdauer eine Umrüstung bisher nicht
rechnete. Durch die EU-Verordnung „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen“
werden ab September 2023 keine T8-Leuchtstofflampen mehr hergestellt werden.
Dies wird dazu führen, dass sukzessive alle Leuchtstofflampen durch geeignete
LED-Austauschröhren ersetzt werden. Bei Ausfall einer Lampe ist es dann
sinnvoll, im Zuge des Ersatzes die gesamte Beleuchtung des Raums mit LEDs
auszustatten.
4. Wie soll bzw. kann Energie im Kreishaus, kreiseigenen Schulen und öffentlichen Gebäuden eingespart werden? Welche Konzepte gibt es?
Kreiseigene Gebäude:
Es wurde eine Liste mit möglichen Energiesparmaßnahmen erarbeitet,
einerseits mit konkreten Maßnahmen und darüber hinaus mit näher zu
untersuchenden potenziellen Möglichkeiten. Diese beinhaltet u.a. die
vorgeschriebenen Maßnahmen nach der
Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) wie
Senkung der Raumsolltemperatur auf 19°C, Ausschalten der Warmwasser-Boiler,
Ausschalten nicht benötigter Außenbeleuchtung.
Schulen:
Im Da-Di-Werk wurde ein Arbeitskreis, bestehend aus Betriebsleitung,
Fachbereichsleitern und Fachpersonal eingerichtet. Dieser ermittelt
Möglichkeiten für Einsparpotentiale, schlägt Maßnahmen vor und begleitet deren
Umsetzung. Über die Stützpunkt-Hausmeister wird das Hausmeisterpersonal über
notwendige Maßnahmen informiert.
Einspartipps für Schülerinnen und Schüler, sowie das Lehrpersonal
sollen auf einem Plakat visualisiert werden. Die Plakate sollen in allen Unterrichtsräumen
ausgehängt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Hausmeisterpersonal sollen Checklisten
erarbeitet werden, um Rundgänge an allen Schulen durchzuführen. Hierbei sollen
zum einen die Einstellung der Heizungs- und Lüftungsanlagen noch weiter
optimiert werden, zum anderen weitere Energieverbraucher in den Schulen
identifiziert und optimiert werden.
Im Da-Di-Werk werden die Vorgaben an die Begrenzung der Beheizung
umgesetzt, 19°C für Büroräume, keine Beheizung der Gemeinschaftsflächen (Flure,
Treppenhäuser, Lager) und Abschaltung der Warmwasserbereitung fürs
Händewaschen; Das Energiemanagement bereitet einen Newsletter vor, der für
Infomaterial und Aufklärung sorgt. Dieser soll regelmäßig intern verteilt
werden.
Mittel- und langfristig ist es notwendig den Heizenergie- und
Strombedarf in den Schulgebäuden deutlich zu reduzieren. Hierfür ist vor allem
die umfassende wärmetechnische Sanierung der Schulgebäude beschleunigt
anzugehen und umzusetzen, die Leitlinien zum nachhaltigen Bauen sind konsequent
umzusetzen.
5. Mit welchen Mehrkosten 2022/2023 rechnet aktuell die Kreisverwaltung in Bezug auf die einzelnen eingesetzten Energieträger?
Kreiseigene Gebäude:
·
Für Strom
rechnen wir in 2022 mit keinen Mehrkosten, außer die Energieversorger dürfen
die Mehrkosten durchreichen. Im Jahr 2023 rechnen wir mit einer Preissteigerung
um 50% auf Grundlage einer Schätzung des Da-Di-Werkes. Das Da-Di-Werk
verhandelt den Vertrag über den auch die Kreishäuser abgerechnet werden.
·
Für Gas
rechnen wir im 2. Halbjahr 2022 mit Mehrkosten in Höhe von 50% durch die
Gasumlage, für das Jahr 2023 mit einer Steigerung von 100% auf Grundlage einer
Schätzung durch des Da-Di-Werkes. Das Da-Di-Werk verhandelt den Vertrag über
den auch die Kreishäuser abgerechnet werden.
·
Für
Fernwärme rechnen wir für das 2. Halbjahr 2022 und das Jahr 2023 mit Mehrkosten
in Höhe von 50% auf Grundlage einer Schätzung durch unseren Vertragspartner
Entega.
Schulen:
Für den Bereich der Schulen rechnen wir für das Kalenderjahr 2022 mit
maximal 250.000 EUR Mehrkosten, die im Erfolgsplan aufgefangen werden können.
Der Preissteigerung der Heizmedien durch die Gasumlage wirkt die Streichung der
EEG-Umlage beim Strom und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entgegen.
Für 2023 rechnen wir mit einer deutlichen Steigerung der Energiekosten.
Die Mehrkosten können wir noch nicht beziffern, da die Strom- und Gaspreise für
das kommende Jahr erst Ende Oktober feststehen werden.