Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

In Folge der anhaltenden Trockenheit in der Region sowie unverhältnismäßig großer Wasserverluste aus Oberflächengewässern hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Untere Wasserbehörde am 20.07.2022 mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung „Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern“ erlassen.

 

Mit dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen im Kreisgebiet untersagt. Die sofortige Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse, um die signifikante weitere Verschlechterung der Wasserstände zu vermeiden.

 

Anfrage an die Kreisverwaltung:

 

1.      Wie überprüft der Landkreis die Umsetzung der Allgemeinverfügung?

 

Eingehende Meldungen über Wasserentnahmen werden konsequent verfolgt. Darüber hinaus werden Gewässerabschnitte gezielt im Rahmen von Ortsterminen kontrolliert. Darüber hinaus wird der Landkreis durch die örtlichen Ordnungsbehörden bei der Überwachung der Vielzahl an Gewässern unterstützt.

 

2.      Hat der Landkreis bei der offensichtlichen Nichteinhaltung von Vorgaben gemäß der Allgemeinverfügung weitere regulatorische Möglichkeiten, um bei Verstößen zur Wasserentnahmeregelung einschreiten zu können?

 

Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs.1 Nr. 1 HWG wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinverfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verhängt werden.

 

 

3.      Die „Nationale Wasserstrategie“ vom 22.07.2022 (BMUV) führt zur Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen aus: „Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiterentwickelt werden, um die Leistungserfüllung bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung zu stärken und die Wirtschaftlichkeit dieser Daseinsvorsorgeleistungen in ländlichen Regionen dauerhaft zu sichern.“

Inwieweit gibt es bereits von Seiten des Landkreises entsprechende Abstimmungsprozesse mit den Kommunen?

 

Bislang fanden von Seiten des Landkreises noch keine Abstimmungsprozesse mit den Kommunen im Zusammenhang mit der „Nationalen Wasserstrategie“ statt. Für Rückfragen in Bezug zur Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen wir den Kommunen jedoch auch außerhalb der „Nationalen Wasserstrategie“ beratend zur Verfügung.