Anfrage der
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
In Folge der anhaltenden Trockenheit in der Region sowie unverhältnismäßig großer Wasserverluste aus Oberflächengewässern hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Untere Wasserbehörde am 20.07.2022 mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung „Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern“ erlassen.
Mit dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen im Kreisgebiet untersagt. Die sofortige Vollziehung liegt im besonderen öffentlichen Interesse, um die signifikante weitere Verschlechterung der Wasserstände zu vermeiden.
Anfrage an die Kreisverwaltung:
1. Wie überprüft der Landkreis die Umsetzung der Allgemeinverfügung?
Eingehende
Meldungen über Wasserentnahmen werden konsequent verfolgt. Darüber hinaus
werden Gewässerabschnitte gezielt im Rahmen von Ortsterminen kontrolliert.
Darüber hinaus wird der Landkreis durch die örtlichen Ordnungsbehörden bei der
Überwachung der Vielzahl an Gewässern unterstützt.
2. Hat der Landkreis bei der offensichtlichen Nichteinhaltung von Vorgaben gemäß der Allgemeinverfügung weitere regulatorische Möglichkeiten, um bei Verstößen zur Wasserentnahmeregelung einschreiten zu können?
Die Einhaltung
des Entnahmeverbots wird überwacht. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs.1
Nr. 1 HWG wird hingewiesen. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die
Allgemeinverfügung können nach § 73 Abs. 2 HWG Bußgelder bis zu einer Höhe von
100.000 Euro verhängt werden.
3. Die „Nationale Wasserstrategie“ vom 22.07.2022 (BMUV) führt zur Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen aus: „Die interkommunale Zusammenarbeit soll weiterentwickelt werden, um die Leistungserfüllung bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung zu stärken und die Wirtschaftlichkeit dieser Daseinsvorsorgeleistungen in ländlichen Regionen dauerhaft zu sichern.“
Inwieweit gibt es bereits von Seiten des Landkreises entsprechende Abstimmungsprozesse mit den Kommunen?
Bislang fanden
von Seiten des Landkreises noch keine Abstimmungsprozesse mit den Kommunen im
Zusammenhang mit der „Nationalen Wasserstrategie“ statt. Für Rückfragen in
Bezug zur Wasserver- und Abwasserentsorgung stehen wir den Kommunen jedoch auch
außerhalb der „Nationalen Wasserstrategie“ beratend zur Verfügung.