Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Abg. Bischoff (fraktionslos):

 

Einzelne Jobcenter fordern Rückzahlungen von Hartz IV Beziehern, weil sie durch das 9 Euro Ticket angeblich finanzielle Vorteile hätten. Erst hat das Bundesarbeitsministerium dieser Praxis widersprochen. Nun schafft eine aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Klarheit.

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine aktualisierte Weisung an die Jobcenter veröffentlicht. An diese Weisung ist die optierende Kommune KFB gebunden.

 

Dort heißt es:

„Im Zusammenhang mit dem 9 Euro Ticket ist generell auf Rückforderungen zu verzichten. Bereits bewilligte Förderfälle sind nicht anzupassen. Auch bereits beschiedene Bewilligungen passiver Leistungen nach dem SGB II sind weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft zu Lasten der Leistungsberechtigten aufzuheben, sofern die  Änderung der Verhältnisse alleine auf der Reduzierung der Fahrtkosten durch das 9 € Ticket beruht.“

Die fraktionslose Linke weisst hin, dass im Zuge der Konsolidierung der Kreisfinanzen und der auch anzutreffenden „KFB typischen“ Kleinkariertheit grundsätzlich jeder überzahlter Euro zurückgefordert wird.

Die KFB ist also gem § 40 Abs 6 S. 3 auf diese Weisung der BA gebunden.

 

Als kommunales Jobcenter ist die KfB nicht direkt an die Weisungen der BA gebunden. Für Optionskommunen ist das Land Hessen weisungsberechtigt. Selbstverständlich ist es sinnvoll zwecks einheitlicher Rechtsumsetzung des SGB II, die Weisungen der BA zu beachten.

 

Hierzu fragt die fraktionslose Linke an;

 

1.      Gab es seit der Einführung des 9 € Tickets Fälle vón Grundsicherungsempfänger im Landkreis Darmstadt Dieburg, wo überzahlte Beträge bei Nutzung vn 9 € Tickets zurück gefordert wurden?

 

Nein.

 

2.      Wenn ja:

- wie viele Fälle von Rückforderungen in den Sozialabteilungen(KFB – Amt für Soziales – Asylbewerberleistungsgesetz und Wohngeld) gab es seit Einführung des 9€ Tickets- also seit Juni 2022 im Landkreis Darmstadt Dieburg?

 

entfällt

 

3.      In welchen Kommunen /Gemeinden gab es wie viele Rückforderungen überzahlter Leistungen?

 

Es gab keine Rückforderungen wegen des 9,- EUR Tickets.

 

4.      Fragen die Sachbearbeiter/innen der Sozialabteilungen bei Besuchen von Grundsicherungsempfänger/innen nach einer Nutzung eines 9 € Tickets?

 

Es gibt dazu keine Vorgabe in der KfB. Ob eine entsprechende Nachfrage erfolgt oder dies im Gespräch angesprochen wird, hängt vom individuellen Gesprächsverlauf ab.

 

5.      Erhalten dann die Bedürftigen bei Nutzung des 9 € Tickets noch Fahrgeld?

 

Seitens der KfB wird hier entsprechend der Vorgabe in der Fachlichen Weisung der BA verfahren. Sofern bereits das 9,- EUR Ticket als Fahrtkosten gewährt wurde, bedarf es einer gesonderten Begründung und Dokumentation im Einzelfall für die Übernahme weiterer Fahrtkosten, z. B. bei Nutzung eines privaten PKWs.

Es sind keine Fälle bekannt, in denen diese Regelung im Einzelfall angewandt wurde.

 

6.      Wurde in der Vergangenheit eine Rückforderung überzahlter Leistungen durch Nutzung eines 9 € Tickets festgestellt, gibt mir die Verwaltung Recht, dass es sich womöglich um einen rechtswidrigen Akt handelt.?

 

Wir gehen davon aus, dass es keine Bescheide mit Rückforderungen nur aufgrund des 9,- EUR Tickets gibt. Sollten hier dem Fragesteller Fälle bekannt sein, bitten wir um Mitteilung dieser Fälle direkt an die KfB. Die KfB wird die ergangenen Bescheide gemäß §44 SGB X auf ihre Rechtmäßigkeit und im Hinblick auf die Vorgaben aus den Fachlichen Weisungen der BA überprüfen.