Beschluss:
Der Landkreis beschließt, seine
abfallwirtschaftlichen Aufgaben (§ 1 HAKrWG), die vom Da-Di-Werk Betriebszweig
Umweltmanagement (Da-Di-Werk/UM) wahrgenommen werden, sowie die
Geschäftsbesorgung für den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für
den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) aufzugeben. Ausgenommen bleibt das Zuweisungsrecht
der Entsorgungsanlagen für Abfälle zur Beseitigung sowie Klärschlämme (ZAS) und
Elektroschrott (AZUR), die Einsammlung von Elektroschrott (AZUR) sowie die
Abrechnung mit der AZUR. Die übertragenen Aufgaben, das zugeordnete
Anlagevermögen (Geschäftsstelle in Messel, fünf Kompostierungsanlagen,
zugehörige Ausgleichsgrundstücke und das bewegliche Anlagevermögen, mit
Ausnahme der Betreibereigenschaft der Deponie Pfungstadt und der Beteiligung an
der AZUR) sowie das Personal des Betriebszweiges werden an den ZAW gem.
beiliegendem Personalüberleitungsvertrag zum 31.12.2022/24:00 Uhr übertragen.
Für den Betriebsübergang gilt § 613a BGB.