Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis beschließt, seine abfallwirtschaftlichen Aufgaben (§ 1 HAKrWG), die vom Da-Di-Werk Betriebszweig Umweltmanagement (Da-Di-Werk/UM) wahrgenommen werden, sowie die Geschäftsbesorgung für den Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung für den Landkreis Darmstadt-Dieburg (ZAW) aufzugeben. Ausgenommen bleibt das Zuweisungsrecht der Entsorgungsanlagen für Abfälle zur Beseitigung sowie Klärschlämme (ZAS) und Elektroschrott (AZUR), die Einsammlung von Elektroschrott (AZUR) sowie die Abrechnung mit der AZUR. Die übertragenen Aufgaben, das zugeordnete Anlagevermögen (Geschäftsstelle in Messel, fünf Kompostierungsanlagen, zugehörige Ausgleichsgrundstücke und das bewegliche Anlagevermögen, mit Ausnahme der Betreibereigenschaft der Deponie Pfungstadt und der Beteiligung an der AZUR) sowie das Personal des Betriebszweiges werden an den ZAW gem. beiliegendem Personalüberleitungsvertrag zum 31.12.2022/24:00 Uhr übertragen. Für den Betriebsübergang gilt § 613a BGB.