Nachtrag: 16.03.2022

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss wird beauftragt, beim Land Hessen einen Antrag auf Ratenpause gem. § 2 Abs. 5 Hessenkassegesetz zu stellen. Die Antragstellung soll unter nachfolgenden Maßgaben erfolgen:

 

1.      Die Ratenpause soll möglichst einen Zeitraum von 3 Jahren umfassen.

2.      Bei Wiederaufnahme der Tilgung soll diese in den ersten Jahren in geringerem Umfang erfolgen.

3.      Gleichzeitig ist ein möglichst langer Tilgungszeitraum anzustreben, wodurch sich die jährliche Belastung reduziert.