Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der FDP:

 

Wie schnell sich ein Land auf digitale Angebote einstellen kann, hat die Corona-Pandemie allen Beteiligten vor Augen geführt. Auch vor der Kreisverwaltung hat dieser Prozess keinen Halt gemacht und so arbeiten bereits heute eine Vielzahl der Kreismitarbeiter im „HomeOffice“.

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises müssen jedoch weiterhin für viele Verwaltungsleistungen die Kreisverwaltung aufsuchen oder Anträge auf Papier bearbeiten, einscannen und an die Verwaltung per Mail schicken.

 

Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

 

Bezugnehmend auf die Umsetzung des E-Government im Landkreis Darmstadt-Dieburg bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Für welche Fachverfahren bzw. Aufgabenbereiche wurde auf Kreisebene bereits die E-Akte eingeführt?

2001:   Finanz- und Rechnungswesen
            Belegwesen
2011:   Untere Wasserbehörde
            Fachverfahren wgs21
2013:   Ausländerbehörde
            Fachverfahren LaDiVa
2015:   Kreisagentur für Beschäftigung
            Fachverfahren OpenProsoz
2017:   Büro Landrat, Verwaltungsleitung und Allgemeine Verwaltung, Organisation         Pilotprojekt Allgemeine Schriftgutverwaltung
2019:   Personal
            Forcont ForPeople
2019:   Zuwanderung und Flüchtlinge
            Fachverfahren OpenProsoz
2021:   Fachbereiche im Trakt 8 (Zukunftswerkstatt, Verwaltungsleitung, Personal,             Allgmeine Verwaltung, Organisation, Bildungsbüro, Schulisches           Mobilitätsmanagement
            Pilotprojekt zur digitalen, ganzheitlichen Aktenführung


2.      Welche Verwaltungsleistungen sind z.Zt. auf dem Kreisportal online verfügbar und welche Verwaltungsleistungen sind geplant, bis zu welchem Zeitpunkt, online zur Verfügung zu stellen?

Fachbereich

Antrag

Status

KfB

ALG II

Im Einsatz (Pilotprojekt)

Ausländerwesen

Verpflichtungserklärung

Im Einsatz

Fahrerlaubnisbehörde

Digitaler Führerscheinantrag (Neuausstellung)

Im Test, geplanter Start in Q2

Schulservice

Beförderung Schülerinnen und Schüler
(plus Sachbearbeitung)

Im Test, geplanter Start in Q2

Jugendamt

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Übernahme des Musterprozesses initiiert


Es wurde die technische Infrastruktur eingerichtet, um Online-Anträge zu entwickeln und abzubilden. Dabei wurde auch die Möglichkeit geschaffen, bei Online-Anträgen elektronische Bezahlmöglichkeiten (E-Payment) einzubinden und in der Kreisverwaltung antragsbezogen abzubilden.

 

Zur OZG-Umsetzung:

Es laufen viele verschiedene Projekte auf den unterschiedlichen Ebenen in Bund und Ländern zur OZG-Umsetzung, jedoch gibt es (bisher) keine bundesweite Plattform, die einen Überblick gibt oder gar alle Aktivitäten und Projekte bündelt.

Seitens des Landes Hessen steht allen Landkreisen, Städten und Gemeinden die Plattform civento zur Verfügung. Auf dieser Plattform werden im Auftrag des Landes in so genannten Digitalisierungsfabriken durch die ekom21 Standard-Prozesse entwickelt und anschließend zur Nutzung für die Landkreise, Städte und Gemeinden bereitgestellt. Hier stehen derzeit ca. 130 Antragsprozesse zur Verfügung (OZG-Report Hessen 1/2022). Diese betreffen allerdings weit überwiegend Städte und Gemeinden, für die Landkreise sind es weniger als 10 Prozent.

Bei der Übernahme fertiger Prozesse besteht eine Abhängigkeit zu den entsprechenden Projekten auf Ebene der Bundesländer und in Hessen zu den Digitalisierungsfabriken der ekom21. Hier gibt es Verzögerungen und Priorisierungsänderungen auf Bundes- und Landesebene, z. B. weil ein EfA-Projekt (siehe unten) in einem anderen Bundesland durchgeführt werden soll, wofür in Hessen bereits eine Digitalisierungsfabrik geplant war. Zudem sind bei Übernahmen von Prozessen außerhalb Hessens technische und rechtliche Aspekte sowie die Kosten als Faktoren zu berücksichtigen. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen setzen ebenfalls civento ein, die anderen Bundesländer entwickeln ggf. auf anderen technischen Plattformen.

Das OZG sieht nur eine Digitalisierung der Antragstellung vor, in der Praxis zeigt sich jedoch, dass für die Verwaltung die digitale Weiterbearbeitung von zentraler Bedeutung ist. Das spiegelt sich auch darin wider, dass in den neueren Projektaufträgen auf Bundes- und Landesebene auch die Schnittstellen zu Fachverfahren möglichst gleich mit entwickelt werden sollen.

Der LaDaDi hat sich von Anfang an für eine über Anträge hinausgehende Digitalisierung entschieden.

Welche Verwaltungsleistungen als nächstes online zur Verfügung gestellt werden können, ist abhängig von:


- EfA-Projekten

EfA heißt „Einer für Alle“ Projekte die im Bund und in den Ländern in 14 Themenfeldern erarbeitet werden. Beispielsweise wird in Hessen ein Antrag entwickelt der dann auch Kommunen anderer Bundesländer von Schleswig-Holstein bis Bayern zur Verfügung steht. Derzeit laufen allerdings noch Klärungen zu technischen und (vergabe)rechtlichen sowie Kosten-Aspekten für die konkrete Übernahme aus anderen Bundesländern.
Im Landkreis wurde die Verpflichtungserklärung als erste EfA-Leistung Ende letzten Jahres implementiert, als nächstes folgt der Digitale Führerscheinantrag.
Die Entwicklung der Sozialplattform in NRW wird derzeit inhaltlich und technisch vom Fachbereich und den technischen Ansprechpartnern im Kreis intensiv verfolgt.

- Digitalisierungsfabriken in Hessen

Im Auftrag des Landes werden durch die ekom21 gemeinsam mit Fachexpert*innen Anträge fachlich korrekt modelliert und dann technisch in civento-Antragsprozesse umgesetzt. Diese Anträge können einfach auf unserem civento-Mandanten in Betrieb genommen werden.
Hier gibt es erste Prozesse, die im Jugendamt eingesetzt werden sollen. Beim Veterinäramt läuft eine Anfrage, ob bereit gestellte Prozesse für den Landkreis relevant sind und übernommen werden sollen.

- Angebote von Fachverfahrensherstellern

Einige Anbieter erweitern ihr Angebot um Onlineanträge, die dann direkt ins Fachverfahren einlaufen und dann dort weiter bearbeitet werden können.

- Eigenentwicklung

Gibt es keine passende Lösung, hat der Landkreis im interdisziplinären Team Digitale Dienstleistungen die Fachkompetenz, selbst in civento und ggf. weiteren eigenen Plattformen Anträge zu entwickeln. So wurde beim Antrag Schülerbeförderung verfahren.