Anfrage der
Fraktion der FDP:
Wie schnell sich ein Land auf digitale Angebote einstellen kann, hat die Corona-Pandemie allen Beteiligten vor Augen geführt. Auch vor der Kreisverwaltung hat dieser Prozess keinen Halt gemacht und so arbeiten bereits heute eine Vielzahl der Kreismitarbeiter im „HomeOffice“.
Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises müssen jedoch weiterhin für viele Verwaltungsleistungen die Kreisverwaltung aufsuchen oder Anträge auf Papier bearbeiten, einscannen und an die Verwaltung per Mail schicken.
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Bezugnehmend auf die Umsetzung des E-Government im Landkreis Darmstadt-Dieburg bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Für welche Fachverfahren bzw. Aufgabenbereiche wurde
auf Kreisebene bereits die E-Akte eingeführt?
2001: Finanz-
und Rechnungswesen
Belegwesen
2011: Untere Wasserbehörde
Fachverfahren wgs21
2013: Ausländerbehörde
Fachverfahren LaDiVa
2015: Kreisagentur für Beschäftigung
Fachverfahren OpenProsoz
2017: Büro Landrat, Verwaltungsleitung
und Allgemeine Verwaltung, Organisation Pilotprojekt
Allgemeine Schriftgutverwaltung
2019: Personal
Forcont ForPeople
2019: Zuwanderung und Flüchtlinge
Fachverfahren OpenProsoz
2021: Fachbereiche im Trakt 8
(Zukunftswerkstatt, Verwaltungsleitung, Personal, Allgmeine Verwaltung, Organisation, Bildungsbüro,
Schulisches Mobilitätsmanagement
Pilotprojekt zur digitalen,
ganzheitlichen Aktenführung
2.
Welche Verwaltungsleistungen sind z.Zt. auf dem
Kreisportal online verfügbar und welche Verwaltungsleistungen sind geplant, bis
zu welchem Zeitpunkt, online zur Verfügung zu stellen?
Fachbereich |
Antrag |
Status |
KfB |
ALG
II |
Im
Einsatz (Pilotprojekt) |
Ausländerwesen |
Verpflichtungserklärung |
Im
Einsatz |
Fahrerlaubnisbehörde |
Digitaler
Führerscheinantrag (Neuausstellung) |
Im
Test, geplanter Start in Q2 |
Schulservice |
Beförderung
Schülerinnen und Schüler |
Im
Test, geplanter Start in Q2 |
Jugendamt |
Erlaubnis zur
Kindertagespflege |
Übernahme
des Musterprozesses initiiert |
Es wurde die technische Infrastruktur eingerichtet, um Online-Anträge zu
entwickeln und abzubilden. Dabei wurde auch die Möglichkeit geschaffen, bei
Online-Anträgen elektronische Bezahlmöglichkeiten (E-Payment) einzubinden und
in der Kreisverwaltung antragsbezogen abzubilden.
Zur OZG-Umsetzung:
Es laufen viele verschiedene Projekte auf den unterschiedlichen Ebenen
in Bund und Ländern zur OZG-Umsetzung, jedoch gibt es (bisher) keine
bundesweite Plattform, die einen Überblick gibt oder gar alle Aktivitäten und
Projekte bündelt.
Seitens des Landes Hessen steht allen Landkreisen, Städten und Gemeinden die
Plattform civento zur Verfügung. Auf dieser Plattform werden im Auftrag des
Landes in so genannten Digitalisierungsfabriken durch die ekom21
Standard-Prozesse entwickelt und anschließend zur Nutzung für die Landkreise,
Städte und Gemeinden bereitgestellt. Hier stehen derzeit ca. 130
Antragsprozesse zur Verfügung (OZG-Report Hessen 1/2022). Diese betreffen
allerdings weit überwiegend Städte und Gemeinden, für die Landkreise sind es
weniger als 10 Prozent.
Bei der Übernahme fertiger Prozesse besteht eine Abhängigkeit zu den
entsprechenden Projekten auf Ebene der Bundesländer und in Hessen zu den
Digitalisierungsfabriken der ekom21. Hier gibt es Verzögerungen und
Priorisierungsänderungen auf Bundes- und Landesebene, z. B. weil ein
EfA-Projekt (siehe unten) in einem anderen Bundesland durchgeführt werden soll,
wofür in Hessen bereits eine Digitalisierungsfabrik geplant war. Zudem sind bei
Übernahmen von Prozessen außerhalb Hessens technische und rechtliche Aspekte
sowie die Kosten als Faktoren zu berücksichtigen. Die Bundesländer
Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen setzen ebenfalls civento ein, die
anderen Bundesländer entwickeln ggf. auf anderen technischen Plattformen.
Das OZG sieht nur eine Digitalisierung der Antragstellung vor, in der Praxis
zeigt sich jedoch, dass für die Verwaltung die digitale Weiterbearbeitung von
zentraler Bedeutung ist. Das spiegelt sich auch darin wider, dass in den
neueren Projektaufträgen auf Bundes- und Landesebene auch die Schnittstellen zu
Fachverfahren möglichst gleich mit entwickelt werden sollen.
Der LaDaDi hat sich von Anfang an für eine über Anträge hinausgehende
Digitalisierung entschieden.
Welche Verwaltungsleistungen als nächstes online zur Verfügung gestellt
werden können, ist abhängig von:
- EfA-Projekten
EfA heißt „Einer für Alle“ Projekte die im Bund und in den Ländern in 14
Themenfeldern erarbeitet werden. Beispielsweise wird in Hessen ein Antrag
entwickelt der dann auch Kommunen anderer Bundesländer von Schleswig-Holstein
bis Bayern zur Verfügung steht. Derzeit laufen allerdings noch Klärungen zu
technischen und (vergabe)rechtlichen sowie Kosten-Aspekten für die konkrete
Übernahme aus anderen Bundesländern.
Im Landkreis wurde die Verpflichtungserklärung als erste EfA-Leistung Ende
letzten Jahres implementiert, als nächstes folgt der Digitale
Führerscheinantrag.
Die Entwicklung der Sozialplattform in NRW wird derzeit inhaltlich und
technisch vom Fachbereich und den technischen Ansprechpartnern im Kreis
intensiv verfolgt.
- Digitalisierungsfabriken in Hessen
Im Auftrag des Landes werden durch die ekom21 gemeinsam mit Fachexpert*innen
Anträge fachlich korrekt modelliert und dann technisch in
civento-Antragsprozesse umgesetzt. Diese Anträge können einfach auf unserem
civento-Mandanten in Betrieb genommen werden.
Hier gibt es erste Prozesse, die im Jugendamt eingesetzt werden sollen. Beim
Veterinäramt läuft eine Anfrage, ob bereit gestellte Prozesse für den Landkreis
relevant sind und übernommen werden sollen.
- Angebote von Fachverfahrensherstellern
Einige Anbieter erweitern ihr Angebot um Onlineanträge, die dann direkt ins
Fachverfahren einlaufen und dann dort weiter bearbeitet werden können.
- Eigenentwicklung
Gibt es keine passende Lösung, hat der Landkreis im interdisziplinären Team
Digitale Dienstleistungen die Fachkompetenz, selbst in civento und ggf.
weiteren eigenen Plattformen Anträge zu entwickeln. So wurde beim Antrag
Schülerbeförderung verfahren.