Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

An durch eine Covid-19-Infektion verursachten Krankheitstagen von Kindertagespflegepersonen werden die vereinbarten Leistungen des Landkreises an die jeweils betroffene Kindertagespflegeperson weitergezahlt. Sie werden nicht auf die in § 4 der "Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg" festgelegten Krankheitstagen angerechnet.