Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der Freie Wähler/UWG:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat am 14.12.2020 die Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der Auswahl des Landkreises Darmstadt-Dieburg als Modellstandort für das Bundesprogramm Pro Kindertagespflege, das ursprünglich vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 laufen sollte.

 

Wir fragen den Kreisausschuss:

 

1.      Trifft es zu, dass dieses Bundesprogramm um ein Jahr verlängert wurde, und nimmt der Landkreis weiterhin daran teil?

Das Bundesprogramm ProKindertagespflege wurde um ein weiteres Jahr verlängert, das Fachgebiet KiTa-Fachberatung und Tagespflege hat sich erneut auf das Bundesprogramm beworben und eine Zusage erhalten.

2.      Welche der sieben Themenfelder des Bundesprogramms wurden im Modellprojekt des Landkreises in den Jahren 2019 bis 2021 im Einzelnen begonnen und ggf. wie weit umgesetzt?

Das Fachgebiet Kita-Fachberatung und Tagespflege hat sich im Förderzeitraum 2019 – 2021 den sieben Förderschwerpunkten

1.      Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung

2.      Fachberatung Kindertagespflege

3.      Vertretungsregelung und -modelle

4.      Inklusion Kindertagespflege

5.      Zusammenwirken mit Familien

6.      Merkmale der Kindertagespflege

7.      Vergütung bzw. laufende Geldleistung

gewidmet.

3.      Sind weitere Maßnahmen im Rahmen des Modellprojekts geplant?

Im Förderzeitraum 2022 soll die qualitative sowie quantitative Entwicklung der Kindertagespflege fortgeführt werden. Zur lokalen Gesamtstrategie zählen:

·         die Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des QHB mit Fokus auf die Prozessoptimierung,

·         der Quantitativer Ausbau und Stärkung der KTP im Landkreis durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit,

·         die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards zur Stärkung des Profils der KTP,

·         die Erarbeitung von Beratungs- und Informationsstrukturen zum Thema Inklusion für Eltern und KTPP,

·         die Sensibilisierung der KTPP für vorurteilsbewusste Erziehung- und Bildung,

·         der Ausbau von Beratungsstrukturen für Eltern,

·         die Förderung der Vernetzung der KTPP,

·         die Weiterführung und Ausbau der regionalen und überregionalen Netzwerkarbeit.

 

Der Schwerpunkt Vertretungsregelung und –modelle erfährt in 2022 laut geltenden Förderrichtlinien keine weitere Förderung.

 

4.      Welche Ziele hat sich der Landkreis im Einzelnen im Rahmen des Modellprojektes gesetzt und welche wurden erreicht?

 

Im Bereich der Fachkräftegewinnung wurde gezielt Öffentlichkeitsarbeit für die Bewerbung der Qualifizierung sowie für die Stärkung des Profils der Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg betreiben. So wurden z.B. folgende Angebote durchgeführt: Flyer, Plakate, Logo, Merchandise, Social-Media Vorlagen, Überarbeitung der Homepage, Pressemitteilungen zu besonderen Anlässen, Aktionswoche Kindertagespflege, Veröffentlichung von Newslettern für die Kindertagespflegepersonen, Netzwerkarbeit. Im Bereich der Fachkräftebindung wurden die Qualifizierungsangebote für die Kindertagespflegpersonen (tätigkeitsvorbereitende und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung) neu konzipiert und aufgebaut.

Die Fachberatung Kindertagespflege hat eine gezielte inhaltliche und fachliche Begleitung, z.B. Fortbildungen, Inhouse-Schulungen zum QHB, externe Prozessbegleitungen angeboten. Dies diente der Qualitätsentwicklung.

Im Bereich Vertretungsregelung und –modelle wurden Fachartikel und Konzepte zum Thema Vertretung in der Kindertagespflege gesichtet, die strukturellen Begebenheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg betrachtet sowie zur Verfügung stehenden Ressourcen (finanziell und personell) ausgelotet werden. Um den kommunalen Bedarf erheben zu können hat die Koordinierungskraft, in Absprache mit der zuständigen Fachbereichsleitung, eine standardisierte Fragebogenerhebung erarbeitet und bei 150 KTPP und 350 Eltern Befragungen durchgeführt und ausgearbeitet. Aus der Gesamtbetrachtung erfolgte nach einer internen Rücksprache der Beschluss zur Erprobung des Modellprojekts „Vertretungsstützpunkt“, das in der Kommune Weiterstadt eingerichtet wurde. Der Vertretungsstützpunkt wurde zum 01.09.2021 eröffnet und zum 31.12.2021 wieder geschlossen. Eine frühere Eröffnung verzögerte sich um 3 Monate aufgrund der personellen Begebenheiten im Fachgebiet Kita-Fachberatung und Tagespflege und wegen dringend benötigter verwaltungsrelevanter Genehmigungen. Aufgrund des kurzen Projektzeitraums fehlt es an repräsentativen Erfahrungswerten.

 

In den Schwerpunkten Inklusion in der Kindertagespflegepflege und Zusammenwirken mit Eltern wurden, Angebote für Kindertagespflegepersonen initiiert. Dabei handelt es sich z.B. um Seminare und Fachveranstaltungen zum Thema  „Vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung und Identitätsentwicklung“. Diesbezüglich wurde auch eine Materialsammlung vorurteilsbewussten Spielmaterialien, die als „Best Practice“ Beispiele an die Kindertagespflegepersonen verliehen werden, erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Beratungsablauf für Eltern mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erstellt.

 

Im Zuge der Professionalisierung hat sich die Kindertagespflege als Betreuungsform im Landkreis Darmstadt-Dieburg etabliert. Um diese sichtbar zu machen wurde bei der Entwicklung aller Konzepte sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Merkmale des Profils der Kindertagespflege herausgearbeitet und geschärft.

 

Die Koordinierungskraft des Bundesprogramms ProKindertagespflege hat die im Förderprogramm gesetzten Ziele zur Verbesserung der Tätigkeitsbedingungen (Vergütung bzw. laufende Geldleistung) in der Arbeitsgruppe zur Satzungsänderung vertreten. Folgende Ziele wurde vertreten: Vergütung von Fortbildungstagen, erhöhte Geldleistung für Absolvent*innen der Qualifizierung nach dem QHB, sowie Berücksichtigung von weiteren Qualifizierungen, klare Urlaubs- und Krankheitsregelung.

 

Hinweis: Die aufgeführten Angebote und Projekt stellen lediglich einen Auszug aus vorgenommenen Tätigkeiten dar.

5.      Trifft es zu, dass durch den Landkreis im Zeitrahmen des Modellprojektes eine Kindertagespflegeperson eingestellt wurde, die die laut §23 Abs. 4 SGB VIII durch den Landkreis zu gewährleistende Krankheitsvertretung aufbauen sollte?

Im Rahmen des Förderzeitraums 2019 – 2021 konnte mit Blick auf den Förderschwerpunkt Vertretungsregelung und –modelle eine Kindertagespflegeperson als Vertretungsperson befristet beschäftigt werden.

6.      Was wurde bereits getan, um die Krankheitsvertretung der Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Der Schwerpunkt Vertretungsregelung und –modelle erfährt in 2022 laut geltenden Förderrichtlinien keine weitere Förderung. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verfügt seit dem 01.01.2022 nicht mehr über eine Vertretungskindertagespflegeperson.

 

7.      Besteht heute eine gesetzeskonforme Vertretung der Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg? Falls ja, wie sieht diese aus? Falls nein; weshalb nicht?

 

Es wurde das Modell „Vertretungsstützpunkt“ sowie flexibel einsetzbare Vertretungskindertagespflegeperson erprobt. Diese haben sich aus finanzieller, personeller und/oder pädagogischer Sicht nur bedingt bewährt. In 2022 sollen weitere Vertretungsmodelle, die mit den finanziellen und personellen Ressourcen ermöglicht werden können, erprobt werden.

8.      Trifft es zu, dass es seit dem 01.01.2022 keine benannte Vertretungskraft mehr gibt? Falls das zutrifft: Wo liegen dafür die Gründe? Welche weiteren Vertretungskräfte gibt es?

 

Eine benannte Vertretungskraft gibt es seit 01.01.2022 nicht mehr (siehe Antwort 6). Gesetzlich ist folgendes im Zusammenhang mit der Vertretung relevant:

§ 30 Abs. 1 und 2 HKJGB - Bedarfsplan und Sicherstellung des Angebots

(1) Unbeschadet der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Hierbei soll der ortsübergreifende Bedarf und kann die betriebliche und betrieblich unterstützte Kindertagesbetreuung berücksichtigt werden. Der Bedarfsplan berücksichtigt die voraussehbare Bedarfsentwicklung und beschreibt die erforderlichen Maßnahmen. Er ist mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen und regelmäßig fortzuschreiben.

(2) Die Gemeinden tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Aufgaben nach § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.

§ 23 Abs.4 SGB VIII - Förderung in Kindertagespflege

(4) Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden.

Darüber hinaus greift bei Krankheit §6, Absatz 2 der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Lässt sich die Kindertagespflegeperson in Absprache mit dem Jugendamt des Landkreises wegen Krankheit vertreten, wird die laufende Geldleistung nach § 4 Abs. 2 bis 4 für einen Zeitraum von maximal 10 Betreuungstagen pro Jahr sowohl an die erkrankte als auch an die sie vertretende Kindertagespflegeperson gezahlt. Beginnt die Gewährung der laufenden Geldleistung im Laufe des Kalenderjahres wird die Anzahl der Betreuungstage nach Satz 1 anteilig berechnet. Hierbei werden für jeden vollen Betreuungsmonat 0,83 Tage angesetzt. Das Ergebnis der Berechnung wird auf volle Tage aufgerundet. Voraussetzung für die Weitergewährung der laufenden Geldleistung an die erkrankte Kindertagespflegeperson ist, dass hierdurch die aufgrund Abs. 1 berechnete Gesamtzahl von Tagen pro Jahr, in denen aus den dort genannten Gründen keine Betreuung stattfindet bzw. stattgefunden hat, nicht überschritten wird.

Dahingehen wird aktuell aktiv ein sogenannter Vertretungs-Kindertagespflegepersonen-Pool aufgebaut.

9.      Im Rahmen des Modellprojektes war vorgesehen, viermal im Jahr Kooperationstreffen der Fachberatung des Jugendamtes mit der Fachberatung der Kooperationspartner (z.B. der TTV Tageseltern- und Tageskindervermittlung) und der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen (z.B. Regionalgruppe Darmstadt-Dieburg der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.) durchzuführen. Hat es solche Treffen gegeben und wenn ja wann? Wer hat daran teilgenommen? Wenn nein, weshalb nicht, und für wann sind solche Treffen geplant?

 

Die Kolleginnen des Fachgebiets Kita-Fachberatung und Tagespflege kamen in regelmäßigen Abständen mit internen (z.B. Wirtschaftliche Jugendhilfe etc.) und externen Kooperationspartnern (TTV, Fachberatungen anderer Gebietskörperschaften) zusammen. Darüber hinaus nahmen die Fachgebiets- und Fachbereichsleitung sowie die Jugendamtsleitung und Dezernentin an Kooperationstreffen mit der Regionalgruppe Darmstadt-Dieburg der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. teil.

10.  Welche Bundeszuschüsse hat der Landkreis für die Durchführung des lokalen Modellprojekts erhalten bzw. wird er voraussichtlich noch erhalten und für welche Maßnahmen wurden diese im Einzelnen eingesetzt? Welche Bundeszuschüsse sind bisher nicht verausgabt und können auch zukünftig noch eingesetzt werden?

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat einen Maximalbetrag von 150.000 Euro pro Jahr für Sach- und Personalmittel beantragt und diese in Gänze verausgabt. Für das Jahr 2022 wurde erneut 150.000 Euro beantragt, die voraussichtlich ebenfalls vollständig für Sach- und Personalmittel verausgabt werden. Mittel, die über diesen Betrag hinaus benötigt werden, müssen als Eigenanteil übernommen werden (ca. 25.000 Euro).

11.  Mit welchen weiteren Finanzmitteln war und ist das Modellprojekt ausgestattet? Welcher Teil dieser Gelder ist bereits verausgabt und welcher Teil kann auch zukünftig noch für das Projekt eingesetzt werden?

 

Das Modellprojekt wird personell durch das Fachgebiet „Kita-Fachberatung, Tagespflege“ begleitet und administrativ bearbeitet. Weitere Finanzmittel stehen nicht zur Verfügung.