Anfrage der
Fraktion der Freie Wähler/UWG:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat am 14.12.2020 die Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der Auswahl des Landkreises Darmstadt-Dieburg als Modellstandort für das Bundesprogramm Pro Kindertagespflege, das ursprünglich vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 laufen sollte.
Wir fragen den Kreisausschuss:
1. Trifft es zu, dass dieses Bundesprogramm um ein Jahr verlängert wurde, und nimmt der Landkreis weiterhin daran teil?
Das Bundesprogramm ProKindertagespflege wurde
um ein weiteres Jahr verlängert, das Fachgebiet KiTa-Fachberatung und
Tagespflege hat sich erneut auf das Bundesprogramm beworben und eine Zusage
erhalten.
2. Welche der sieben Themenfelder des Bundesprogramms wurden im Modellprojekt des Landkreises in den Jahren 2019 bis 2021 im Einzelnen begonnen und ggf. wie weit umgesetzt?
Das Fachgebiet Kita-Fachberatung und
Tagespflege hat sich im Förderzeitraum 2019 – 2021 den sieben
Förderschwerpunkten
1. Fachkräftegewinnung
und Fachkräftebindung
2. Fachberatung
Kindertagespflege
3. Vertretungsregelung
und -modelle
4. Inklusion
Kindertagespflege
5. Zusammenwirken
mit Familien
6. Merkmale
der Kindertagespflege
7. Vergütung
bzw. laufende Geldleistung
gewidmet.
3. Sind weitere Maßnahmen im Rahmen des Modellprojekts geplant?
Im Förderzeitraum 2022 soll die qualitative
sowie quantitative Entwicklung der Kindertagespflege fortgeführt werden. Zur
lokalen Gesamtstrategie zählen:
·
die Bedarfsgerechte Weiterentwicklung des QHB
mit Fokus auf die Prozessoptimierung,
·
der Quantitativer Ausbau und Stärkung der KTP
im Landkreis durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit,
·
die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards
zur Stärkung des Profils der KTP,
·
die Erarbeitung von Beratungs- und
Informationsstrukturen zum Thema Inklusion für Eltern und KTPP,
·
die Sensibilisierung der KTPP für
vorurteilsbewusste Erziehung- und Bildung,
·
der Ausbau von Beratungsstrukturen für
Eltern,
·
die Förderung der Vernetzung der KTPP,
·
die Weiterführung und Ausbau der regionalen
und überregionalen Netzwerkarbeit.
Der Schwerpunkt Vertretungsregelung und
–modelle erfährt in 2022 laut geltenden Förderrichtlinien keine weitere
Förderung.
4. Welche Ziele hat sich der Landkreis im Einzelnen im Rahmen des Modellprojektes gesetzt und welche wurden erreicht?
Im Bereich der Fachkräftegewinnung wurde
gezielt Öffentlichkeitsarbeit für die Bewerbung der Qualifizierung sowie für
die Stärkung des Profils der Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg
betreiben. So wurden z.B. folgende Angebote durchgeführt: Flyer, Plakate, Logo,
Merchandise, Social-Media Vorlagen, Überarbeitung der Homepage,
Pressemitteilungen zu besonderen Anlässen, Aktionswoche Kindertagespflege,
Veröffentlichung von Newslettern für die Kindertagespflegepersonen,
Netzwerkarbeit. Im Bereich der Fachkräftebindung wurden die
Qualifizierungsangebote für die Kindertagespflegpersonen (tätigkeitsvorbereitende
und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung) neu konzipiert und aufgebaut.
Die Fachberatung Kindertagespflege hat eine
gezielte inhaltliche und fachliche Begleitung, z.B. Fortbildungen,
Inhouse-Schulungen zum QHB, externe Prozessbegleitungen angeboten. Dies diente
der Qualitätsentwicklung.
Im Bereich Vertretungsregelung und –modelle
wurden Fachartikel und Konzepte zum Thema Vertretung in der Kindertagespflege
gesichtet, die strukturellen Begebenheiten des Landkreises Darmstadt-Dieburg
betrachtet sowie zur Verfügung stehenden Ressourcen (finanziell und personell)
ausgelotet werden. Um den kommunalen Bedarf erheben zu können hat die
Koordinierungskraft, in Absprache mit der zuständigen Fachbereichsleitung, eine
standardisierte Fragebogenerhebung erarbeitet und bei 150 KTPP und 350 Eltern
Befragungen durchgeführt und ausgearbeitet. Aus der Gesamtbetrachtung erfolgte
nach einer internen Rücksprache der Beschluss zur Erprobung des Modellprojekts
„Vertretungsstützpunkt“, das in der Kommune Weiterstadt eingerichtet wurde. Der
Vertretungsstützpunkt wurde zum 01.09.2021 eröffnet und zum 31.12.2021 wieder
geschlossen. Eine frühere Eröffnung verzögerte sich um 3 Monate aufgrund der
personellen Begebenheiten im Fachgebiet Kita-Fachberatung und Tagespflege und wegen
dringend benötigter verwaltungsrelevanter Genehmigungen. Aufgrund des kurzen
Projektzeitraums fehlt es an repräsentativen Erfahrungswerten.
In den Schwerpunkten Inklusion in der
Kindertagespflegepflege und Zusammenwirken mit Eltern wurden, Angebote für
Kindertagespflegepersonen initiiert. Dabei handelt es sich z.B. um Seminare und
Fachveranstaltungen zum Thema
„Vorurteilsbewusste Erziehung und Bildung und Identitätsentwicklung“.
Diesbezüglich wurde auch eine Materialsammlung vorurteilsbewussten Spielmaterialien,
die als „Best Practice“ Beispiele an die Kindertagespflegepersonen verliehen
werden, erarbeitet. Darüber hinaus wurde ein Beratungsablauf für Eltern mit
Kindern mit erhöhtem Förderbedarf erstellt.
Im Zuge der Professionalisierung hat sich die
Kindertagespflege als Betreuungsform im Landkreis Darmstadt-Dieburg etabliert.
Um diese sichtbar zu machen wurde bei der Entwicklung aller Konzepte sowie im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Merkmale des Profils der Kindertagespflege
herausgearbeitet und geschärft.
Die Koordinierungskraft des Bundesprogramms
ProKindertagespflege hat die im Förderprogramm gesetzten Ziele zur Verbesserung
der Tätigkeitsbedingungen (Vergütung bzw. laufende Geldleistung) in der
Arbeitsgruppe zur Satzungsänderung vertreten. Folgende Ziele wurde vertreten:
Vergütung von Fortbildungstagen, erhöhte Geldleistung für Absolvent*innen der
Qualifizierung nach dem QHB, sowie Berücksichtigung von weiteren
Qualifizierungen, klare Urlaubs- und Krankheitsregelung.
Hinweis: Die aufgeführten Angebote und
Projekt stellen lediglich einen Auszug aus vorgenommenen Tätigkeiten dar.
5. Trifft es zu, dass durch den Landkreis im Zeitrahmen des Modellprojektes eine Kindertagespflegeperson eingestellt wurde, die die laut §23 Abs. 4 SGB VIII durch den Landkreis zu gewährleistende Krankheitsvertretung aufbauen sollte?
Im Rahmen des Förderzeitraums 2019 – 2021
konnte mit Blick auf den Förderschwerpunkt Vertretungsregelung und –modelle
eine Kindertagespflegeperson als Vertretungsperson befristet beschäftigt
werden.
6.
Was wurde bereits getan, um die Krankheitsvertretung
der Kindertagespflegepersonen zu gewährleisten und welche weiteren Maßnahmen
sind geplant?
Der Schwerpunkt Vertretungsregelung und
–modelle erfährt in 2022 laut geltenden Förderrichtlinien keine weitere
Förderung. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verfügt seit dem 01.01.2022 nicht
mehr über eine Vertretungskindertagespflegeperson.
7. Besteht heute eine gesetzeskonforme Vertretung der Tagespflegepersonen im Landkreis Darmstadt-Dieburg? Falls ja, wie sieht diese aus? Falls nein; weshalb nicht?
Es wurde das Modell „Vertretungsstützpunkt“
sowie flexibel einsetzbare Vertretungskindertagespflegeperson erprobt. Diese
haben sich aus finanzieller, personeller und/oder pädagogischer Sicht nur
bedingt bewährt. In 2022 sollen weitere Vertretungsmodelle, die mit den
finanziellen und personellen Ressourcen ermöglicht werden können, erprobt
werden.
8. Trifft es zu, dass es seit dem 01.01.2022 keine benannte Vertretungskraft mehr gibt? Falls das zutrifft: Wo liegen dafür die Gründe? Welche weiteren Vertretungskräfte gibt es?
Eine benannte
Vertretungskraft gibt es seit 01.01.2022 nicht mehr (siehe Antwort 6). Gesetzlich
ist folgendes im Zusammenhang mit der Vertretung relevant:
§ 30 Abs. 1 und 2 HKJGB - Bedarfsplan und
Sicherstellung des Angebots
(1) Unbeschadet der Gesamtverantwortung des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in
Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für
Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Hierbei soll der
ortsübergreifende Bedarf und kann die betriebliche und betrieblich unterstützte
Kindertagesbetreuung berücksichtigt werden. Der Bedarfsplan berücksichtigt die
voraussehbare Bedarfsentwicklung und beschreibt die erforderlichen Maßnahmen.
Er ist mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzustimmen und
regelmäßig fortzuschreiben.
(2) Die Gemeinden tragen in eigener
Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Die
Zuständigkeit des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die
Aufgaben nach § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt.
§ 23 Abs.4 SGB VIII - Förderung in
Kindertagespflege
(4) Erziehungsberechtigte und
Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der
Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist
rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.
Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und
gefördert werden.
Darüber hinaus greift bei Krankheit §6,
Absatz 2 der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung
von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis
Darmstadt-Dieburg:
Lässt sich die Kindertagespflegeperson in
Absprache mit dem Jugendamt des Landkreises wegen Krankheit vertreten, wird die
laufende Geldleistung nach § 4 Abs. 2 bis 4 für einen Zeitraum von maximal 10
Betreuungstagen pro Jahr sowohl an die erkrankte als auch an die sie
vertretende Kindertagespflegeperson gezahlt. Beginnt die Gewährung der
laufenden Geldleistung im Laufe des Kalenderjahres wird die Anzahl der
Betreuungstage nach Satz 1 anteilig berechnet. Hierbei werden für jeden vollen
Betreuungsmonat 0,83 Tage angesetzt. Das Ergebnis der Berechnung wird auf volle
Tage aufgerundet. Voraussetzung für die Weitergewährung der laufenden
Geldleistung an die erkrankte Kindertagespflegeperson ist, dass hierdurch die
aufgrund Abs. 1 berechnete Gesamtzahl von Tagen pro Jahr, in denen aus den dort
genannten Gründen keine Betreuung stattfindet bzw. stattgefunden hat, nicht
überschritten wird.
Dahingehen wird aktuell aktiv ein sogenannter
Vertretungs-Kindertagespflegepersonen-Pool aufgebaut.
9. Im Rahmen des Modellprojektes war vorgesehen, viermal im Jahr Kooperationstreffen der Fachberatung des Jugendamtes mit der Fachberatung der Kooperationspartner (z.B. der TTV Tageseltern- und Tageskindervermittlung) und der Interessengemeinschaft der Kindertagespflegepersonen (z.B. Regionalgruppe Darmstadt-Dieburg der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.) durchzuführen. Hat es solche Treffen gegeben und wenn ja wann? Wer hat daran teilgenommen? Wenn nein, weshalb nicht, und für wann sind solche Treffen geplant?
Die Kolleginnen des Fachgebiets Kita-Fachberatung und Tagespflege kamen in regelmäßigen Abständen mit internen (z.B. Wirtschaftliche Jugendhilfe etc.) und externen Kooperationspartnern (TTV, Fachberatungen anderer Gebietskörperschaften) zusammen. Darüber hinaus nahmen die Fachgebiets- und Fachbereichsleitung sowie die Jugendamtsleitung und Dezernentin an Kooperationstreffen mit der Regionalgruppe Darmstadt-Dieburg der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. teil.
10. Welche Bundeszuschüsse hat der Landkreis für die Durchführung des lokalen Modellprojekts erhalten bzw. wird er voraussichtlich noch erhalten und für welche Maßnahmen wurden diese im Einzelnen eingesetzt? Welche Bundeszuschüsse sind bisher nicht verausgabt und können auch zukünftig noch eingesetzt werden?
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat einen
Maximalbetrag von 150.000 Euro pro Jahr für Sach- und Personalmittel beantragt
und diese in Gänze verausgabt. Für das Jahr 2022 wurde erneut 150.000 Euro
beantragt, die voraussichtlich ebenfalls vollständig für Sach- und
Personalmittel verausgabt werden. Mittel, die über diesen Betrag hinaus
benötigt werden, müssen als Eigenanteil übernommen werden (ca. 25.000 Euro).
11. Mit welchen weiteren Finanzmitteln war und ist das Modellprojekt ausgestattet? Welcher Teil dieser Gelder ist bereits verausgabt und welcher Teil kann auch zukünftig noch für das Projekt eingesetzt werden?
Das
Modellprojekt wird personell durch das Fachgebiet „Kita-Fachberatung,
Tagespflege“ begleitet und administrativ bearbeitet. Weitere Finanzmittel
stehen nicht zur Verfügung.