Anfrage des Abg. Bischoff (fraktionslos):

 

Anlässlich der Veröffentlichung des Armutsberichtes des Paritätischen Gesamtverbandes fragt die fraktionslose Linke im Kreistag Darmstadt Dieburg über die Armutssituation Da/di nach. „ Armut erreiche in der Corona Pandemie in Hessen neue Höchststände-so der Paritätische Wohlfahrtsverband.Die letzten 10 Jahre sei Hessen von steigenden Armutszahlen betroffen - 17,9 Prozent der Hessen gelten offiziell als arm. Dies käme auch daher, weil die soziale Absicherung  in der Pandemie nie die zentrale Rolle in Hessen in den Parlamenten spielte. Eine angemessene Reaktion fehle in allen Armutsfelder – eine wirksame Reduzierung könne in Hessen nur durch ein umfassendes Maßnahmenpaket und strukturelle Veränderungen erreicht werden. Wie sieht es nun im Landkreis Darmstadt Dieburg in der Frage Armutsbekämpfung aus?

 

1.      Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leitungsbezug SGB II – SGBXII – Asylblg und Wohngeldbezug im Landkreis Darmstadt Dieburg waren Stand 31.12.2021 im Leistungsbezug ?(Analog Anfrage 3611-2021)

 

Siehe hierzu Tabelle Anlage 1.

 

2.      Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage je Kommune des Landkreises Darmstadt Dieburg von 2012 bis 2022(2022 Planzahlen)(Analog Anfrage 3611 – 2021)

 

Siehe Aufstellung zur Anfrage 3611-2021/DaDi. Die Kreis- und Schulumlage für das Jahr 2022 kann noch nicht beziffert werden, weil die Festsetzung der Hebesätze noch nicht erfolgt ist.

 

3.      Wie viele Kinder (Stand 31.12.2021) bezogen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II(dem sog. Sozialgeld) – dem SGB XII – dem Asylblg und dem Wohngeld ? Bitte nach Altersgruppen 0-5- Jahren / 6-13- Jahren – 14-17 Jahren – 18 bis 24 Jahren ?(Analog 3611-2021)

 

Siehe hierzu Tabelle Anlage 3.

 

4.      Gibt es im Landkreis Darmstadt Dieburg eine nachhaltige Info über den bestehenden sozialen Wohnungsbau (Stand 31.12.2021)  ?(Analog 3611-2021)

 

Siehe hierzu Tabelle Anlage 4.

 

5.      Wie viele Bedarfsgemeinschaften des SGB II- SGB XII – Asylblg und Wohngeld mussten Stand 31.12.2021 einen Betrag - in Höhe von 50 €

- in Höhe von 100 €

- in Höhe von 200 €

-in Höhe über 200 €

für nicht anerkannte Mieten  aus den Sozialleistungen zahlen. Ich bitte um Benennung der 23 Kreiskommunen – in welcher Kommune/Gemeinde leben wie viele Bürger, die aus ihren Sozialleistungen welche der o.g. Beträge zahlen muss?

 

Hier können nur Zahlen für das SBG II übermittelt werden. Dargestellt in der unten stehenden Tabelle sind die BGs im Bereich SGB II, bei denen eine Kürzung wegen Unangemessenheit erfolgt. Stand Dezember 2021 (Datenbankauswertung)

 

Gemeinde

bis 50 €

bis 100 €

bis 200 €

über 200 €

Gemeinde

gesamt

Alsbach-Hähnlein

4

3

 0

7

Babenhausen

22

18

13

12

65

Bickenbach

2

2

6

3

13

Dieburg

13

13

9

3

38

Eppertshausen

10

8

8

5

31

Erzhausen

5

6

4

2

17

Fischbachtal

1

1

 0

2

Griesheim

15

19

23

12

69

Groß-Bieberau

5

2

4

 0

11

Groß-Umstadt

15

15

15

5

50

Groß-Zimmern

16

17

21

7

61

Messel

3

2

2

3

10

Modautal

7

4

5

1

17

Mühltal

6

5

2

 0

13

Münster

17

8

11

7

43

Ober-Ramstadt

18

11

10

4

43

Otzberg

4

3

3

10

Pfungstadt

39

11

18

9

77

Reinheim

20

19

15

6

60

Roßdorf

9

9

8

6

32

Schaafheim

5

4

7

5

21

Seeheim-Jugenheim

8

3

6

4

21

Weiterstadt

17

21

19

10

67

Gesamt LaDaDi

260

204

210

104

778

 

6.      Wie viele Menschen im Landkreis Darmstadt Dieburg erhielten jeweils zu dem Stichtag 31.12.2021 Leistungen nach dem SGB II – dem SGB XII – dem Asylblg und dem Wohngeld ?

 

Siehe hierzu Tabelle Anlage 2.

 

7.      Wie viele erhielten Stand 31.12.2021 Leistungen der Kosten der Unterkunft ?

 

SGB II:

Insgesamt wurde bei 6.544 Bedarfsgemeinschaften im SGB II Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

            SGB XII:

Insgesamt wurde bei 3.106 Leistungsberechtigten des SGB XII Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

AsylbLG:

Im AsylbLG bei Personen in GU erbringt der Landkreis Darmstadt-Dieburg die KdU als Sachleistung.

 

8.      2015 betrug die Gesamthöhe der nicht übernommenen KDU(Mieten) 1.919.094 € - 2016 1.623.589 € - 2017 = 1.812.097 € - 2018 = 2.131.558 € - 2019 = 1.853.932 € - 2020 1.783.679 € .

Wie hoch war dieser Betrag Stand 31.12.2021 ?

 

SGB II:

Derzeit liegen konsolidierte Daten (T-3) nur für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2021 im SBG II vor. Die Gesamthöhe der nicht übernommenen KDU in diesem Zeitraum (Januar bis September 2021) betrug: 1.202.030 €

Die Höhe für das gesamte Jahr 2021 kann erst Mitte/Ende März abgerufen werden, wenn die konsolidierten Zahlen (T-3) vorliegen.

AsylbLG:

Im Leistungsbereich des AsylbLG wohnen fast alle Personen in GU, wenn sie in den Landkreis kommen. Ein Auszug in eine Privatwohnung setzt eine Kostenzusicherung durch uns voraus. Diese wird im Regelfall nur erteilt, wenn die Miete angemessen ist.

 

9.      In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro BG  die tatsächlichen KDU oder Kaltmieten nicht voll übernommen ?

2019 = 1004 €

2020= 1060 €

2021 = ????

 

SGB II:

Auch hier kann nur der Zeitraum 01.01.2021 bis 30.09.2021 geliefert werden, da die konsolidierten Zahlen für das gesamte Jahr 2021 erst Mitte/Ende März 2022 vorliegen.

Die Summe der durchschnittlichen Differenz von nicht übernommenen KdU je BG im SGB II betrug im Zeitraum Januar bis September 2021:  788 €

AsylbLG:

Im Leistungsbereich des AsylbLG wohnen fast alle Personen in GU, wenn sie in den Landkreis kommen. Ein Auszug in eine Privatwohnung setzt eine Kostenzusicherung durch uns voraus. Diese wird im Regelfall nur erteilt, wenn die Miete angemessen ist.

 

10.  Wie vielen Bürgern im Landkreis Darmstadt Dieburg haben im SGB II – im SGB XII – dem Asylblg und Wohngeld Kürzungen wegen Überzahlungen, Schulden Darlehensrückzahlung – Sanktionen etc Kürzungen der Sozialleistungen Stand 31.12.2021 erhalten ?

 

SGB II:

1.676 Personen im SGB-II-Bereich, hier handelt es sich um eine Datenbankauswertung Dezember 2021 (Stand T-0).

SGB XII:

Im Dezember 2021 wurden in insgesamt 328 Fällen aus dem Rechtskreis des SGB XII Aufrechnungen wegen zu Unrecht gewährter Leistungen und Rückzahlung gewährter Darlehen vorgenommen. Sanktionen gab es in keinem Fall. Bei den Wohngeldbeziehern wurde in insgesamt sieben Fällen im Monat Dezember 2021 eine Aufrechnung wegen zu Unrecht bezogener Leistungen vorgenommen.

AsylbLG:

In 12/21 erhalten zwei Personen den Regelsatz nach § 1a AsylbLG.

Darlehensrückzahlungen entstehen zumeist aus Darlehen für Mietkaution. In 12/21 wurden drei solcher Darlehen gewährt. Die Rückzahlung wird individuell festgelegt und von der Kasse überwacht.

Überzahlungen (und damit Rückforderungen) entstehen zumeist, wenn uns berechnungsrelevante Informationen zu spät vorliegen, z.B. Arbeitsaufnahme. In 12/21 wurden 46 Rückforderungen festgesetzt. Sanktionen gibt es im AsylbLG nicht.

 

11.  Die Frage der „angemessenen Kaltmieten“im Landkreis Darmstadt Dieburg ohne schlüssiges Konzept wird von den Sozialgerichten stets verworfen. Das Sozialgericht verweist in dieser Frage auf den § 12 der Wohngeldgesetze plus einen 10 %igen Zuschlag .Diese Kaltmietnebenkosten sind oft um  höher als die „angemessenen Kaltmieten plus Nebenkosten im Landkreis Darmstadt Dieburg.Angesicht der explodierenden Mieten sollen die Erfassung der Mieten jährlich (also 1.2.2022) und nicht wie üblich 1.2.2023 im Landkreis Darmstadt Dieburg stattfinden. Hierzu fragen wir an

 

a)      Gedenkt die Kreisverwaltung daran, die angemessenen Kaltmieten wie im Koaltionsvetrag der Ampel jährlich zu überprüfen?

 

Nein.

 

b)      Gedenkt die Kreisverwaltung Darmstadt Dieburg -ähnlich wie des der Odenwaldkreis schon jahrelang praktiziert, die Mieten nach dem § 12 der Wohngeldgesetze plus 10 %iger Aufschlag als Kaltmietnebenkosten zu übernehmen?

 

Nein.

Es wird die vom Kreistag beschlossene Richtlinie zu den angemessenen Kosten der Unterkunft angewandt. Diese unterscheidet Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten. Für die Anmietung von Wohnungen ist dies für Leistungsberechtigte leichter zu verstehen als die Regelung nach Wohngeldgesetz (Bruttokaltmiete plus Heizkosten).

 

c)      Sieht die Kreisverwaltung nicht dass Problem, da  das neue Wohngeldrecht am 1.1.2022 neu überarbeitet wurde und sich wohl erhöht, dass der Abstand der Kaltmietnebenkosten zu den Kaltmieten im Landkreis Darmstadt Dieburg weiter vergrößert und sich die Streitfälle um die umstrittenen Mieten im Landkreis Darmstadt Dieburg weiter  zunimmt ?

 

Nein.

Im Rahmen des SGB II-Bezugs wird die Kaltmiete plus die tatsächlichen Nebenkosten und die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt. Steigende Heizkosten und steigende Nebenkosten werden dabei im SGB II berücksichtigt. Hinsichtlich der Bewertung der Angemessenheit von Heizkosten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der bundesweite Heizkostenspiegel anzuwenden, wenn kein spezieller Heizkostenspiegel vorhanden ist. Der Heizkostenspiegel wird jährlich aktualisiert. Die Wohngeld-Tabelle enthält keine solche Berücksichtigung der Heizkosten, weswegen jetzt z.B. eine Einmalzahlung für Heizkosten durch das Bundeskabinett geplant ist.

Zurzeit gelten zudem die Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie: Derzeit werden alle tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, es sei denn, dass bereits vor Beginn der Pandemie (vor März 2020) das Kostensenkungsverfahren abgeschlossen war.

 

12.  Wie viele der sog, Aufstocker – Menschen die arbeitend Sozialleistungen beziehen -gab es im SGB  II – Stand 31.12.2021?

 

Es handelt sich um eine Datenbankauswertung Dezember 2021 (Stand T-0):

Ergebnis: 2.163 Personen, die arbeiten und SGB-II-Leistungen beziehen.

 

13.   

a)      Wie entwickelte sich die Kinderarmut Stand 31.12.2021 im allgemeinen und im Besonderen Vergleich zu den benachbarten Landkreisen ODW- GG – Darmstadt Stadt und Bergstraße?

 

Ein Vergleich der Kinderarmut – gemessen an Bedarfsgemeinschaften gem. SGB II – zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und den benachbarten Landkreisen kann folgender Tabelle entnommen werden:

 

 

Anmerkung durch die Jugendhilfeplanung:

Die Zahlen wurden aus der Statistik-Datenbank der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Dies hat zwei Gründe: Erstens ist für eine Vergleichbarkeit der Landkreise die gleiche Datenquelle notwendig. Üblicherweise würden wir an dieser Stelle die Daten für den Landkreis bei der Kreisagentur für Beschäftigung nachfragen, aber dies würde die Vergleichbarkeit zwischen den Landkreisen statistisch beeinflussen. Zweitens liegen die Zahlen immer nach einer Wartezeit von 3 Monaten vor.

 

b)      Liegen schon merkbare Ergebnisse des Aktionsplan gegen Kinderarmut im Landkreis vor ? Oder werden die noch veröffentlicht ?Hat sich die Kinderarmut im Landkreis Da/Di durch diesen Aktionsplan gegen Kinderarmut reduziert oder ist dies nur langfristig möglich ?

 

Im Juli 2021 wurden die „Handlungsempfehlungen des Runden Tischs Kinderarmut“ im Landkreis Darmstadt-Dieburg veröffentlich und anschließend im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales vorgestellt.

In diesem Bericht wurden konkrete Handlungsempfehlungen beschrieben, die sich zum einen auf die Weiterarbeit in bereits bestehenden Projekten beziehen und zum anderen neue Maßnahmen in den Blick nehmen, die Potential zum Abbau von Kinderarmut aufweisen.

Eine politische Beschlussfassung über die Umsetzung der „Handlungsempfehlungen des Runden Tischs Kinderarmut“ ist noch nicht erfolgt.

 

14.  ( Wie viele soziale Wohnungen mit öffentlicher Förderung – Stand 31.12.2021 gibt es im Landkreis Darmstadt Dieburg ?(Bitte entsprechende Anfrage bei der Wirtschafts -und Infrastrukturbank stellen)

 

Stand 31.12,2014 =  3227 Wohnungen

Stand 31.12.2019 =  2626 Wohnungen

Stand 31.12.2020 = ?????

Stand 31.12.2021 = ????

 

Neu in die Förderung aufgenommenen Wohnung wurden 83 Wohnungen

Aus der Förderung herausgefallen Wohnung 684 Wohnungen

Stand 31.12.2021 = ????

 

1.661 geförderte Wohnungen Stand 31.12.2020 s. hierzu auch 3611-2021

1.575 geförderte Wohnungen Stand 31.12.2021 Auskunft der WI-Bank

Erläuterung:

Berücksichtigt sind hierbei lediglich Wohnungen, bei denen noch Fördergelder bei der WI-Bank valutieren, d.h. ggf. können noch für weitere Wohnungen Bindungen bestehen auf Grund von Nachwirkungsfristen (vorzeitig abgelöstes Darlehen) oder aufgrund von Gewährung von Mitteln, die nicht über die WI-Bank bewilligt wurden (z.B. Kommunen).

 

15.  Aufgrund einer Anfrage der hess. Linken zum Bestand der geförderten Sozialwohnungen – Stand 31.12.2019  gab es im Vergleich zum Kreis GG folgende Ergebnisse ?

 

a)      Neubau WE = 2523 (Da/Di)  --- 3596 (GG)

Modernisierung = 34 (Da/Di) – 456 (GG)

KIP WE = 3 (Da/Di)  --- 39 (GG)

E.v.B WE = 24 (Da/DI) – 336 (GG)

b)      Bestand an geförderten Sozialwohnungen ?

12(Da Di)/ 267 (GG)

c)      Fertigstellungen geförderter im Jahr 2020?

Da/Di = 0

GG = 42

d)     Bereitstellung des geförderten Wohnungsbaus im Jahr 2020

Da/DI = 0

GG = 100

e)      Anmeldungen in der Objektliste 2020 mittelbarer Belegung

Da/Di = 0

GG 54 Wohneinheiten mit einem Darlehen 4.964.400 und ein Finanzierungszuschuss in Höhe von 1.827405

f)       Erwerb von Belegungsrechten im Jahr 2020

Da/DI = 0

GG = 104

g) Bewilligung von Belegungsrechten im Jahr 2020

Da/Di = 0

GG= 1 = 15 Wohneinheiten – Kostenzuschuss 378.000 €

 

Hierzu frage ich an : Wie ist das schlechte Ergennis des Landkreises Darmstadt Dieburg im Vergleich zum Landkreis GG zu erklären und was gedenkt die Kreisverwaltung gegen die Misere im bezahlbaren Wohnungen zukünftig zu tun ? Wäre nicht längst die Gründung eine kreiseigen Wohnbaugesellschaft auf  Eigenbetriebsbasis – trotz Ablehnung einiger Bürgermeister – überfällig? Glaubt die Kreisverwaltung nicht , dass die Bürgermeister in dieser Frage bezahlbarer Wohnraum – trotz einiger guten Absichten wie z.B: in Rossdorf oder in Groß ZImmern –  überfordert sind ?

 

Daten aus den Kommunen liegen dem Landkreis hierzu nicht vor.

Dieses wichtige Thema wird zukünftig von der Sozial- und Jugenddezernentin Christel Sprößler vorangetrieben werden. Sie wird ein Konzept vorstellen, wie die Kommunen in ihren Anstrengungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden können. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Städten und Gemeinden im Landkreis.

 

16.  Vergabe der Schulreinigung

Hierzu fragen wir an ??

Mit der Vorlage 1495-2018 Da/Di liegt der fraktionslosen Linke die Vorlage des Da-Di Werkes aus 2018 vor.

Hier wurde für 3.198,598,33 € die Vergabe der Schulreinigung für 1,5 Jahren an Firmen wie Cosmos Lieblang,Mannheim – PE Dienstleistungen 65510 Idstein und Götz GmbH 64546 Walldorf vergeben.Pro Jahr bedeutet dies ca 2,1 Mio €. Hier frage ich an

 

A) Im Nachtragshaushalt 2021 des Da/DI Werkes wurden 4,6 Mio ausgewiesen- davon 1,6 Mio für Grundschulen – 293 TDE für Grund und Hauptschulen – 246 TDE für Gymnasien – 2,0 Mio für Gesamtschulen – 143 TDE für Förderschulen -  266 € für Berufsschulen...Hierzu fragen wir an

 

a)      Wie sind die Erhöhung der Fremdreinigungskosten von ca 2 Mio (2018) auf 4,6 Mio Nachtragshaushalt 2021 DaDi Werk – S .17) zu verstehen ?

 

Die Summe der Kosten zur Vergabe von Reinigungsdienstleistungen in der Vorlage 1495-2018 Da--Di bezog sich nicht auf alle an Dienstleister vergebenen Aufträge. Daher ist ein Vergleich der Kostensteigerung zwischen Vergabesumme gemäß der genannte Vorlage und Ansätzen im Wirtschaftsplan für alle Beauftragungen nicht richtig.

 

b)      Sind an der Fremdreinigung der 4,6 Mio pro Jahr oben genannte Firmen beteiligt oder sind noch andere – in der Vorlage 1495-2018) ebenso beteiligt.

 

Nein, weitere Firmen sind nicht „beteiligt“.

 

c)      Arbeiten diese evtl. neue Firmen ebenso für einen Tariflohn für 11,11 € brutto ?

 

Das Reinigungsgewerbe ist mit Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Allgemeinverbindlichkeit) verpflichtet Tariflohn, eben 11,11 €, zu zahlen. Dem müssen auch die von uns beauftragten Dienstleister nachkommen.

 

d)     Welche Fläche pro qm muss für diese 4,6 Mio (2021) gereinigt werden ?

 

Die Fragestellung ist nicht eindeutig und kann daher nicht beantwortet werden.

 

e)      Wie viele Mitarbeiter/innen sind bei den Reinigungsfirmen für eine geringfügige Beschäftigung von 450 € - von 800 € und mehr tätig-

 

Hierüber können wir mangels Informationen keine Auskunft erteilen.

 

f)       Kam es zu Beschwerden von Eltern oder Schüler/innen über die Qualität der Schulreinigung bei den o.g. Schulen ?

 

Beschwerden kommen in Einzelfällen vor. Diesen Beschwerden wird nachgegangen und es wird Abhilfe geschaffen. Beschwerden von Eltern oder SuS, die direkt an uns herangetragen werden, kommen äußerst selten vor. Üblicherweise werden Mängel auf direktem Weg über die Veranlassung durch den Hausmeister abgestellt.

 

g)      Die Ampel möchte zügig einen Mindestlohn von 12 € einführen. Welche monetären Auswirkungen auf den Nachtragshaushalt des Da/DI Werkes hat dieser Mindestlohn von 12 € ?

 

Welche Auswirkungen diese Gesetzesplanung auf den Gesamthaushalt des Da-Di-Werkes hat kann von uns nicht abgeschätzt werden. Für den Bereich der beauftragten Unterhaltsreinigung wird, bei dem derzeitigen Beauftragungsstand mit Mehrkosten in Höhe von ca. 200 T€/a gerechnet.

 

h)      Welche Auswikungen auf die haushaltsrechtliche Genehmigung des Haushaltes 2022 für das RP – Frau Lindscheid- hat diese evtl. Erhöhung im Da/Di Werk von 11,11 € auf 12 € ?

 

Diese Erkenntnisse liegen nicht vor.

 

i)        Wurden diesbezüglich bereits mit dem RP gesprochen ?

 

Bis jetzt wurden dazu keine Gespräche geführt.

 

17.  Fragen zu Lebensmittelgutscheinen in der kfB

 

a)      Welche Voraussetzungen für Hilfebedürftige müssen erfüllt sein, um einen Lebensmittelgutschein in der KFB zu erhalten ?(detaillierte Angaben)

 

Die Voraussetzungen für die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben des SGB II. Das bedeutet, dass ein möglicher Anspruch hinreichend belegt sein muss, aber die Höhe noch nicht abschließend festgestellt werden konnte. Außerdem kann im Einzelfall die Ausgabe erfolgen, wenn ein Fall zwar entscheidungsreif ist, also alle Unterlagen vorgelegt wurden, aber noch keine abschließende Bearbeitung bzw. Bescheidung erfolgt ist.

 

Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16 – bestand rechtlich noch die Möglichkeit, dass die Sanktionshöhe eine Kürzung des Regelbedarfs von über 30 % bedeuteten konnte. In diesen Fällen wurden auf Antrag angemessene ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht gemäß §31a Abs. 3 SGB II. Seit dem o.g. Bundesverfassungsgerichts­urteil werden keine Regelbedarfskürzungen von über 30 % vorgenommen. Daher hat diese Regelung zur Ausstellung von Lebensmittelgutscheinen keine Bedeutung mehr, denn sie gilt nur für Sanktionen über 30 % des Regelbedarfs.

 

b)      Wie viele Lebensmittelgutscheine in welcher Höhe wurden im Jahr 2021 von der KFB verausgabt ?

 

Die von der KfB ausgegebenen Lebensmittelgutscheine werden nicht zentral erfasst. Sie werden bei Bedarf von der zuständigen Person in der Sach­bearbeitung oder im Beratungscenter – ggf. nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung – ausgestellt.

 

Eine Zahl der ausgestellten Lebensmittelgutscheine kann aus verschiedenen Gründen nicht geliefert werden.

 

Zu beachten ist, dass Lebensmittelgutscheine für eine Bedarfsgemeinschaft bei Bedarf auch kleiner „gestückelt“ werden, weil je Geschäft ein Lebensmittel­gut­schein vorgelegt werden muss. Es ist daher praktischer, statt eines Lebensmittel­gut­scheins in Höhe von 50,-€, mehrere Lebensmittel­gutscheine mit kleinerem Wert, z.B. 2x25,-€ oder 2x20€ plus 1x10€, auszuhändigen, damit z.B. in einem Discounter, einem Lebensmittelmarkt und einer Drogerie eingekauft werden kann.

 

Die Lebensmittelgutscheine sind zeitlich auf 2 Wochen befristet. Sie werden teilweise nicht durch die Betroffenen eingelöst in dieser Zeit. Die Gründe können wir nur vermuten (Scham, Geld anderweitig geliehen…). Die Abrechnung von Lebensmittelgutscheinen erfolgt über die Lebensmittelgeschäfte und Geschäfte des täglichen Bedarfs zum Teil in Sammelrechnungen, sodass hier die Auszahlung nicht direkt einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden kann.

Wenn ein Lebensmittelgutschein eingelöst wird, erfolgt bescheidtechnisch eine Kürzung des Regelbedarfs, da Lebensmittelgutscheine für Bestandteile des Regelbedarfs erteilt werden. Umfasst sind Waren zur Ernährung, für die Körperpflege und Hygieneartikel. Ausgenommen sind Alkohol, Tabakwaren und gastronomische Leistungen.

Weiterhin werden Lebensmittelgutscheine nicht immer in voller Höhe eingelöst, sodass eine Auswertung nach Betrag ebenfalls nicht möglich ist.

 

Aus den geschilderten Gründen kann die Zahl der ausgestellten und eingelösten Lebensmittelgutscheine nicht geliefert werden.

 

c)      Welche Gründe lagen für die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen in der Kfb hauptsächlich vor ?

 

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass ein Lebensmittelgutschein beantragt wird, wenn in der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr ausreichend Geld zur Beschaffung des lebensnotwendigen vorhanden ist. Die individuellen Beweggründe können wir nur vermuten.

Wie es zu dieser Notsituation kam, ist unterschiedlich und vielfältig. Beispiele können sein: Verspätete Antragstellung, Zuzug aus dem Ausland, Zuzug aus Zuständigkeit eines anderen Trägers ohne Vorlage eines Einstellungs­bescheids…

 

18.  Fragen zur Wohnsituation und zu Stromabschaltungen in 2021 im Landkreis Darmstadt Dieburg.

 

a)      Wie viele Zwangsräumungen gab es im Jahr 2021 im Landkreis Darmstadt Dieburg? (Bitte Angaben der Kommunen/Gemeinden)

 

Nach Angaben des Amtsgerichtes Dieburg gab es 20 vollzogene Zwangsräumungen. Eine Gliederung nach Kommunen ist beim Amtsgericht Dieburg nicht möglich.

33 vollzogene Zwangsräumungen gab es über das Amtsgericht Darmstadt. Diese gliedern sich wie folgt (Hinweis: Die Auflistung ergibt sich aus den Bezirken der Gerichtsvollzieher beim AG Darmstadt):

 

Mühltal,
Balkhausen, Ober-Beerbach, Steigerts, Stettbach,

1

Seeheim, Jugenheim, Malchen

2

Alsbach-Hähnlein

2

Ober-Ramstadt, Roßdorf, Gundernhausen

6

Gräfenhausen, Schneppenhausen

3

Griesheim

0

Griesheim, Messel

8

Bickenbach

0

Weiterstadt

3

Erzhausen

2

Pfungstadt

4

Modautal (Allertshofen, Asbach, Brandau, Ernsthofen, Herchenrode, Hoxhohl,
Klein Bieberau, Lützelbach, Neunkirchen, Neutsch, Webern)

2

 

b)      Wie viele Stromabsprerrungen  gab es im Jahr 2021 im Landkreis Darmstadt Dieburg ? Wie hat sich die Zahl zu 2010 entwickelt.?

 

Hierzu liegen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg keine Daten vor.

 

c)      Wie viele Gasabsperrungen gab es im Jahr 2021 im Landkreis Darmstadt Dieburg ? Wie hat sich die Zahl seit 2010 entwickelt.?

 

Hierzu liegen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg keine Daten vor.

 

d)     Wie viele Bürger des Landkreises des SGB II – SGB XII – Wohngeld und Asylblg haben in 2021  bei drohendem Wohnraumverlust bei Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs 8 des SGB II ein Darlehen(auch SGB II, AsylBlg und Wohngeld) beantragt . Bitte Angaben der Gemeinden und Kommunen angeben. Wie hat sich die Zahl zu 2010 entwickelt ?

 

SGB II-Zahlen aus 2010 liegen nicht vor.

Wir können aus unserem Datenbestand die Zahl der Darlehen für Mietschulden und Darlehen für Energieschulden für 2021 liefern. Zum Vergleich stellen wir die Daten aus 2020 zur Verfügung.

 

SGB II:

 

Mietschulden - Darlehen

Energieschulden - Darlehen

 

2020

2021

2020

2021

Alsbach-Hähnlein

0

0

1

0

Babenhausen

0

1

3

0

Bickenbach

0

0

0

1

Dieburg

1

1

0

3

Eppertshausen

0

2

1

1

Erzhausen

2

2

1

1

Fischbachtal

0

0

1

0

Griesheim

0

0

1

2

Groß-Bieberau

0

0

0

1

Groß-Umstadt

1

1

2

1

Groß-Zimmern

2

1

2

3

Messel

0

0

0

0

Modautal

0

0

1

0

Mühltal

1

2

1

1

Münster

0

0

4

0

Ober-Ramstadt

3

3

10

2

Otzberg

0

1

0

0

Pfungstadt

3

1

6

3

Reinheim

0

0

0

1

Roßdorf

1

2

1

2

Schaafheim

0

0

1

0

Seeheim-Jugenheim

0

0

1

1

Weiterstadt

3

1

2

3

Gesamtergebnis

17

18

39

26

 

SGB XII:

Im Jahr 2021 wurden bei insgesamt 5 Fällen ein Darlehen nach § 36 SGB XII zur Übernahme von Mietrückständen und in 6 Fällen zur Übernahme von Stromrückständen gewährt.

AsylbLG:

In 2021 wurde in drei Fällen ein Darlehen nach AsylbLG bei Energieschulden gewährt (Weiterstadt, Ober-Ramstadt, Münster). Davon keines in 12/21. Die Rückzahlung wird individuell festgelegt und von der Kasse überwacht.

 

 

Vielen Dank für die Beantwortung der 18 Fragen,,,