Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Darmstadt Dieburg möge beschließen:

 

1.      Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, bzw. berechtigt sind Zuschüsse zum Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen, erhalten vom Landkreis Darmstadt Dieburg als Ausgleich einer galoppierende Inflation besonders bei den Heizmittel und den Nahrungsmittel eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 50 Euro als Einmalzahlung.

 

(Nach SGB II  11 a (nicht zu berücksichtigtes Einkommen) Abs 5 gilt: Geschenke und Zuwendungen, die ohne eine rechtliche oder sittliche Pflicht erbracht werden, sind n i c h t als Einkommen zu berücksichtigen, soweit (….)sie die Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.“)