Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß §5 Satz 2 Nr.4 und §7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt- Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

1.  Festsetzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2021 in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:

 

1.         Erfolgsplan:

 

 

 

2.            Vermögensplan:

 

 

 

3.         Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird von 28.202.053 € um 2.275.807 € auf 30.477.860 € angehoben.

 

 

4.         Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2021 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, wird von 28.000.000 € um 5.700.000 € auf 33.700.000 € angehoben.

 

5.         Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt unverändert zum Wirtschaftsplan 2021 auf 35.000.000 €.

 

6.         Stellenübersicht

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 14.12.2020 beschlossene Stellenübersicht 2021.