Landrat Schellhaas gibt:
den als Anlage beigefügten
Vierteljahresbericht für das IV. Quartal 2020 des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Nach den Bestimmungen des § 3
Krankenhausgesetz und des § 21 Eigenbetriebsgesetz hat die
Krankenhausbetriebsleitung des Kreisausschusses und die
Krankenhausbetriebskommission vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögens zu unterrichten.
Mit dem beiliegendem Vierteljahresbericht
kommt die Betriebsleitung dieser Verpflichtung nach.