Beschluss:
Der nach Ablauf der Zinsbindung zum
15.03.2021 erforderlichen Prolongation des Darlehen bei der NRW Bank Nummer 6
383 665 in Höhe der Restschuld von insgesamt
5.475.000,00 EUR
wird
analog der bisherigen Tilgungsplanung (730.000 EUR p.a.) wie folgt zugestimmt:
Der Abschluss erfolgt bei der Taunus Sparkasse für die
Laufzeit ab dem 15.03.2021 bis zum 15.09.2022
mit einem Zinssatz in Höhe von -0,36 % (abzüglich 0,01 % Courtage).