Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der nach Ablauf der Zinsbindung zum 15.03.2021 erforderlichen Prolongation des Darlehen bei der NRW Bank Nummer 6 383 665 in Höhe der Restschuld von insgesamt

 

5.475.000,00 EUR

 

wird analog der bisherigen Tilgungsplanung (730.000 EUR p.a.) wie folgt zugestimmt:

 

Der Abschluss erfolgt bei der Taunus Sparkasse für die Laufzeit ab dem 15.03.2021 bis zum 15.09.2022 mit einem Zinssatz in Höhe von -0,36 % (abzüglich 0,01 % Courtage).