Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt die Genehmigungsverfügung des
Regierungspräsidiums Darmstadt vom 24. März 2021 gemäß § 52 Absatz 1 HKO i.V.m.
§ 104 Absatz 2 HGO zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten der
Betreuung DaDi gGmbH in Höhe von maximal 750.000 € für einen Kassenkredit bei
der Sparkasse Dieburg zur Kenntnisnahme.