Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt folgende Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 19.04.2021 (erster Schultag nach den Osterferien) bis 16.07.2021 (letzter Tag vor den Sommerferien):

 

  1. 50% der nicht ausgegebenen Anzahl von Mittagessen werden an die Vertragspartner des Landkreises im Bereich der Schulverpflegung  pauschal mit 1 € vergütet.

Basis sind die durchschnittlichen Essenszahlen des Monats Februar 2020, hilfsweise die in den neueren Vergabeverfahren monatlich kalkulierten Essen, falls aus Februar 2020 noch keine Vergleichswerte vorliegen.

 

  1. Ausgefallene Fahrten werden an die Vertragspartner des Landkreises im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs  mit 50% der vereinbarten Tagesbeförderungspauschale vergütet.

 

Voraussetzung für die Ausgleichszahlungen ist, dass rückläufige Essenszahlen und der Ausfall von Fahrten durch Corona-Schutzmaßnahmen wie z.B. eingeschränkter Mensabetrieb aufgrund Hygienevorgaben, Aussetzung des Präsensunterrichts, Wechselmodelle,

Homeschooling oder komplette Schulschließungen entstehen.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2021 auf den Produkten 1.03.01.99.00 bis 1.03.05.99.00 (Schulformen inkl. Pakt für den Ganztag) und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen für Erzeugnisse + and. Umsatzleistungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

Für die Zeit nach den Sommerferien wird neu entschieden.