Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

In Babenhausen wird eine weitere 3-zügige Grundschule errichtet. Dafür ist ein Grundstück auf dem ehemaligen Kasernengelände vorgesehen. Ein öffentlicher Bedarf gemäß § 144 HSchG liegt vor.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung zu starten. Daran anschließend wird die Zustimmung zur Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans gemäß § 145 Abs. 6. HschG beim Hessischen Kultusministerium beantragt.