Beschlussvorschlag:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg stimmt zu, dass die Träger von Betreuungsangeboten an Schulen den Eltern bei Nicht-Inanspruchnahme der Betreuung während der Aussetzung der Präsenzpflicht im Januar und ggf. darüber hinaus statt 50 % neu: 100 % des Beitrages erlassen.
Absatz 3 wird entsprechend der Kostenaufstellung angepasst