Nachtrag: 20.01.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt folgende Ausgleichszahlungen für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis 01.04.2021 (letzter Tag vor den Osterferien):

 

1.      50% der nicht ausgegebenen Anzahl von Mittagessen werden an die Vertragspartner des Landkreises im Bereich der Schulverpflegung  pauschal mit 1 € vergütet.

Basis sind die durchschnittlichen Essenszahlen des Monats Februar 2020, hilfsweise die in den neueren Vergabeverfahren monatlich kalkulierten Essen, falls aus Februar 2020 noch keine Vergleichswerte vorliegen.

 

2.      Ausgefallene Fahrten werden an die Vertragspartner des Landkreises im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs mit 50% der vereinbarten Tagesbeförderungspauschale vergütet.

 

Voraussetzung für die Ausgleichszahlungen ist, dass rückläufige Essenszahlen und der Ausfall von Fahrten durch Corona-Schutzmaßnahmen wie z.B. eingeschränkter Mensabetrieb aufgrund Hygienevorgaben, Aussetzung des Präsensunterrichts, Wechselmodelle, Homeschooling oder komplette Schulschließungen entstehen.

 

Für die Zeit nach den Osterferien wird neu entschieden.