Nachtrag: 20.01.2021
Sitzung: 08.02.2021 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3634-2021/DaDi
Beschluss:
Zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden monatliche Zahlungen gemäß den Bestimmungen und der Berechnungsgrundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen an Sozialdienstleister geleistet.
Zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen zahlt der Landkreis Darmstadt-Dieburg auch im Jahr 2021 monatlich max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale Dienstleister - siehe Referenzvorlage.
Die erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplan des Jahres 2021 unter verschiedenen Produkten im Produktbereich 05 „soziale Leistungen“, sowie im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ auf verschiedenen Sachkonten eingeplant.