Nachtrag: 20.01.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden monatliche Zahlungen gemäß den Bestimmungen und der Berechnungsgrundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen an Sozialdienstleister geleistet.

Zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen zahlt der Landkreis Darmstadt-Dieburg auch im Jahr 2021 monatlich max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale Dienstleister - siehe Referenzvorlage.

Die erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplan des Jahres 2021 unter verschiedenen Produkten im Produktbereich 05 „soziale Leistungen“, sowie im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ auf verschiedenen Sachkonten eingeplant.