Nachtrag: 20.01.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises  Darmstadt-Dieburg stimmt zu, dass die Träger von Betreuungsangeboten an Schulen den Eltern bei Nicht-Inanspruchnahme der Betreuung während der Aussetzung der Präsenzpflicht im Januar und ggf. darüber hinaus 50 % des Beitrages erlassen.

2.      Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ersetzt den Trägern von Betreuungsangeboten an Schulen auf Antrag und Nachweis die für die Zeit vom 01.01.-31.01.2021 entgangenen Einnahmeausfälle; das gilt bei anhaltender Aussetzung der Präsenzpflicht auch in den Monaten Februar und März, längstens bis zum Ende des Schuljahrs am 31.07.2021.

3.      Die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 1.631.000,00 Euro werden durch Einsparungen im Produktbereich 03 Schulen zur Verfügung gestellt.