Nachtrag: 20.01.2021

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Benutzungsgebühren für den Internationalen Kindergarten/Preschool für die Zeit ab dem 07.01.2021 bis 31.01.2021 und im Falle der Verlängerung pandemiebedingter Einschränkungen bis maximal zum letzten Betreuungstag vor der Oster-Schließzeit 2021 am 01.04.2021 werden insoweit erlassen, als die zur häuslichen Betreuung angehaltenen Erziehungsberechtigten das betreffende Kind nicht in die Betreuungseinrichtung geben.

 

Die Abrechnung erfolgt Tag-genau entsprechend der tatsächlichen Teilnahme des Kindes am Betreuungsangebot außerhalb der regulären Schließzeiten der Einrichtung.

 

Die Deckung der angenommenen Mindererträge auf dem Produkt 1.06.04.01 Internationaler Kindergarten/Preschool aus öffentlich-rechtlichen Benutzungsgebühren unter Sachkonto 5110000 von 57.072,00 € erfolgt zu je 50 % durch erwartete Erstattungen des Landes Hessen aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ sowie durch Einsparungen im Rahmen des Gesamtbudgets des Produkts 1.06.04.01 Internationaler Kindergarten/Preschool und des Produktbereiches 1.03 Schulen.