Nachtrag: 13.01.2021

Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Landrat Schellhaas gibt zur Kenntnis:

 

Gegen die 4. Allgemeinverfügung des Verwaltungsverbandes Gesundheitsamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg sind 3 Eilverfahren beim VG Darmstadt anhängig gemacht worden. 2 Verfahren betrafen die Ausgangsbeschränkung, ein Verfahren wurde wegen des Abbrennverbots von Feuerwerksartikeln geführt. Letzteres hat das Gericht wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Von den beiden Verfahren gegen die Ausgangsbeschränkung wurde ein Verfahren mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen, aus demselben Grund hat das VG in dem weiteren Verfahren dem Antragsteller die Rücknahme nahegelegt; eine endgültige Entscheidung steht hier aber noch aus.