Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage des Abg. Zwickler (FW-PP):

 

A.    Der Kreistag hat am 14.12.2020 die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für Schulräume beschlossen. Konkret eingesetzt werden sollen die Geräte nach Priorität. In diesem Zusammenhang bestehen die folgenden Anfragen an die Verwaltung des Landkreises:

 

  1. Erfolgte bereits ein Kauf von solchen Geräten?

 

ja

 

  1. Falls ja, wie viele Geräte wurden bereits erworben bzw. wie viele sollen nach gegenwärtiger Planung noch erworben werden und wann erfolgen konkret die Auslieferungen bzw. die Inbetriebnahmen?

 

Bereits im Oktober und November 2020 wurden 22 Stück Luftreinigungsgeräte für Schulen beauftragt, welche im November ausgeliefert und in Betrieb genommen wurden. Weitere 116 Stück wurden am 30.12.20 beauftragt, deren Verteilung befindet sich derzeit noch in Vorbereitung. Mit einer Auslieferung und Inbetriebnahme ist noch im Januar zu rechnen.

 

  1. Ist die im beschlossenen Antrag bezeichnete Priorisierung bereits erfolgt?

 

Alle Räume deren Lüftungsmöglichkeiten (Fenstern oder Lüftungsanlage) als unzureichend durch das Gebäudemanagement des Da-Di-Werks eingestuft wurden, wurden bzw. werden noch mit einem Luftreinigungsgerät ausgestattet. Schulen werden die Möglichkeit haben, weitere Räume zu benennen, die sie selbst für kritisch halten. Eine weitere Priorisierung ist bisher nicht erfolgt,

 

  1. Ist die Schulform, also z. B. Grundschule / weiterführende Schule, ein Priorisierungskriterium und falls ja, aus welchem Grund?

 

Nein, die Schulform ist kein Priorisierungskriterium. Alle Schulformen werden gleich behandelt,

 

  1. Nach welchen konkreten Kriterien ist die Priorisierung erfolgt bzw. erfolgt die Priorisierung noch?

 

Kriterium ist die Lüftungsmöglichkeit des Raumes. Es wurde überprüft, ob die Fenster vollständig zu öffnen sind und ob sie für die erforderliche Lüftung ausreichend groß genug sind.

 

  1. Falls bereits eine Priorisierung erfolgt ist, wie ist das Ergebnis dieser Priorisierung und welche Klassenräume werden konkret mit den Luftfiltern ausgestattet?

 

Die Aufstellung finden Sie in der Anlage.

 

B.     Der Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg hatte die Ausgangssperre im Landkreis jüngst in der Art verlängert, dass einschlägige Rechtsgrundlagen dafür zuletzt nicht mehr erkennbar waren. Die in den maßgeblichen Rechtsgrundlagen als zwingend bezeichneten Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts wurden nicht angewendet, stattdessen erfolgten eigene Mutmaßungen über die anzusetzenden Zahlen. Dazu bestehen die folgenden Anfragen:

 

  1. Wurde der gesamte Kreisausschuss in die Entscheidung einbezogen, die Ausgangssperre trotz Vorliegens neuer Zahlen nicht wie rechtlich geboten aufzuheben?

 

  1. Erfolgte eine Absprache etwa mit dem Nachbarkreis Groß-Gerau, der die Ausgangssperre wie geboten nach erheblichem Sinken der Coronafallzahlen aufhob?

 

  1. Geht die Verwaltung bzw. der Landrat des Landkreises davon aus, daß der einschlägige Normengeber die feiertagsbedingte Meßungenauigkeit von neuen Fallzahlen nicht berücksichtigt hat?

 

  1. Falls die Verwaltung bzw. der Landrat in Person davon ausgehen sollte, daß der einschlägige Normengeber die feiertagsbedingte Meßungenauigkeit von neuen Fallzahlen nicht berücksichtigt haben sollte, wie erklärt die Verwaltung bzw. der Landrat den Umstand, daß andere Verwaltungen dennoch die insoweit einschlägige Rechtsnorm befolgt haben und die Ausgangssperren aufgehoben haben, nachdem das Robert-Koch-Institut neue und erheblich geringere Fallzahlen gemeldet hatte?

 

  1. War die Ausgangssperre nach dem festgestelltem Rückgang der Fallzahlen nach Auffassung der Verwaltung bzw. des Landrates wirklich noch erforderlich, um mit der Situation angemessen umzugehen oder hat nicht etwa das Beispiel der Stadt Darmstadt bereits gezeigt, daß eine Ausgangssperre überhaupt nicht erforderlich war, um die Menschen dazu anzuhalten, persönliche Kontakte nach Möglichkeit zu vermeiden?

 

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des vom Land Hessen verfügten Eskalationskonzept obliegt dem Gesundheitsamt für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Daher sind auch alle Allgemeinverfügungen durch diese Behörde erlassen worden, weder durch den Kreisausschuss, noch durch den Landrat.

 

In der Sache wird auf die zu den aufgeworfenen Fragestellungen ausführlichen Berichterstattungen in den Medien und die wiederholt erfolgten Hinweise des Robert-Koch-Institutes wie auch der Hessischen Landesregierung verwiesen. Z. B., dass über die Feiertage nur ca. 25-50% der vor Weihnachten verfügbaren Testkapazitäten zur Verfügung standen und insofern zahlreiche Infektionsfälle nicht oder nur verspätet detektiert wurden. Darüber hatte die Landesregierung ausdrücklich und bereits vor Weihnachten mit dem ausdrücklichen Vorschlag, die Prüfung nach den Feiertagen auf Grundlage valider werdender Zahlen vorzunehmen, informiert. so dass durch das Gesundheitsamt in der Verfügung eine erstmalige Inzidenzprüfung am 4.1.2021 vorgesehen wurde. Diese ist dann am 4.1.2021 mit dem Ergebnis der Aufhebung erfolgt.

 

Ein rechtliches Gebot zum Handeln, vor dem im Verfügungstenor festgesetzten und begründeten Termin, ist nicht erkennbar. Rechtlich angestrengte Prüfungen blieben ohne Erfolg.