Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge beschießen:

 

a)      dass alles Leistungsberechtigte des SGB II, SGB XII, Wohngeld und Asylbwerberleistungsgesetz schriftlich und zeitnahe über die Veränderung der Mietobergrenzen ab dem 1.2.2021 informiert werden.

 

b)      dass alles für den 1.2.2021 veränderten Kosten der Unterkunft (KdU) allen Leistungsberechtigten ab 1.2.2021 – ohne Einreichung eines Überprüfungsantrages SGB X/§ 44 – automatisch angepasst werden.