Nachtrag: 25.11.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Ab kumulativ 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage muss bei Sitzungen des Kreistages und der Kreistagsausschüsse auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

 

Der Beschluss tritt mit Ablauf der laufenden Kommunalwahlperiode am 31. März 2021 außer Kraft.