Nachtrag: 18.11.2020

Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordnete Lück gibt zur Kenntnis, dass die Kreisagentur für Beschäftigung für den Zeitraum 16.10.2020 bis 15.10.2025 die Zulassung als Träger nach § 178 Sozialgesetzbuch Dritter Teil (SGB III) erhalten hat.

Die Überprüfung zur Erfüllung der Anforderungen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wurde als fachkundige Stelle durch die CERTQUA, Bonn, durchgeführt.

 

 

Zur Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach den Sozialgesetzbüchern Zweiter Teil (SGB II) und Dritter Teil (SGB III) bedürfen alle Träger einer Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Die Trägerzulassung umfasst den Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, den Einsatz von qualifiziertem Personal in der Maßnahme und die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität.

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung führt die Maßnahme Regionalprojekte – „Leben und arbeiten in…“ seit 2008 mit verschiedenen Fördermitteln durch. Zur Verstetigung des Maßnahmeangebots und der Sicherung der weiteren Durchführung dieser Maßnahme in Selbstvornahme durch eigenes Personal der Kreisagentur für Beschäftigung ist eine Trägerzulassung nach § 178 SGB III erforderlich.

 

In einem mehrjährigen internen Organisationsentwicklungsprozess wurde für die Kreisagentur für Beschäftigung ein eigenes kundenorientiertes und auf die Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gerichtetes Leitbild entwickelt (2016/2017) und ein System zur Sicherung der Qualität bei der Durchführung der Regionalprojekte (2017-2020) entwickelt.

Infolge der Corona-Pandemie konnte die notwendige externe Zertifizierung erst im Oktober 2020 erfolgen.

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung ist jetzt eines von mehr als 10 AZAV-zertifizierten Jobcentern in Deutschland.