Nachtrag: 18.11.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt die „Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg“. Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. (Anlage 1)

 

Gleichzeitig beschließt der Kreistag, dass die Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21.12.2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.04.2017 mit Inkrafttreten der oben genannten neuen Satzung außer Kraft tritt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung im Haushaltsplan des Jahres 2021 auf dem Produkt 1.06.01.02.04 (Förderung in Kindertagespflege) und dem Sachkonto 7250000 (Transferleitungen außerhalb von Einrichtungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.