Nachtrag: 18.11.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gemäß §5 Satz 2 Nr.4 und §7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)  durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung  an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt- Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

1. Festsetzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2020 in seiner Sitzung am

14.12.2020 wie folgt beschlossen:

 

1.                  Erfolgsplan:

Bezeichnung

Ansatz

1. Ntr. Wirtschaftsplan

Ansatz

Wirtschaftsplan

Abweichung

absolut

 

 

relativ

Erträge

84.882.434

86.003.530

-

1.121.096 €

-1,30%

Aufwendungen

96.070.934

91.349.436

4.721.498

5,17%

Verlust

-

11.188.500

-

5.345.906

-

5.842.594 €

109,29%

 

2.                  Vermögensplan:

 

1 Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2020

Wirtschaftsplan 2020

Abweichung

 

WJ

VE

WJ

VE

WJ

VE

Einnahmen

16.180.950 €

 

13.745.808 €

 

2.435.142 €

 

Ausgaben

16.180.950 €

36.297.000 €

13.745.808 €

28.500.000 €

2.435.142 €

7.797.000 €

Verlust

-

-

36.297.000 €

-

-

28.500.000 €

-

-

7.797.000 €

 

 

3.                  Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finan- zierung von Investitionen erforderlich ist, wird von 6.648.726 € um 1.983.779 € auf 8.632.505 € angehoben.

 

4.                  Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2020 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen geplant war, wird von 28.500.000 € um 7.797.000 € auf

36.297.000 € angehoben.

 

5.                  Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt un- verändert zum Wirtschaftsplan 2020 auf 35.000.000 €.

 

6.                  Stellenübersicht

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 09.12.2019 beschlossene Stellenübersicht 2020.