Nachtrag: 18.11.2020

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschließt die „Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg“. Sie tritt zum 01.01.2021 in Kraft. (Anlage 1)

 

Die Ersetzung des §4 Absatz 8 des Entwurfes der „Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg“ der  KA-Vorlage 3471-2020/DaDi durch folgende Neufassung wird beschlossen:

 

(8) Kosten, die der Kindertagespflegeperson für Verpflegung, Hygieneartikel und Windeln entstehen, sind nicht durch die laufende Geldleistung nach § 4 Abs. 2 bis 4 abgegolten. Sie sind mit der/ dem/ den Personensorgeberechtigte/n individuell zu vereinbaren und von diesen zu tragen.

Bei geplanten Schließzeiten der Kindertagespflegestelle, geplantem Urlaub des zu betreuenden Kindes und betreuungsfreien Zeiten auf Grund von hoheitlichen Maßnahmen durch höhere Gewalt, die den unmittelbaren Betrieb beeinflussen, dürfen die oben genannten Kosten nicht erhoben werden. Verpflegungskosten sind maximal in Höhe von 80,00 EUR pro Monat bei fünf Betreuungstagen (ganztags) pro Woche zugelassen. Bei einer geringeren Anzahl von Betreuungstagen oder täglichen Betreuungszeiten reduziert sich der Betrag entsprechend.

Es können im Einzelfall zusätzliche Kosten vereinbart werden, wenn das Kind aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen einen Mehrbedarf hat.

 

Gleichzeitig beschließt der Kreistag, dass die Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung im Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21.12.2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.04.2017 mit Inkrafttreten der oben genannten neuen Satzung außer Kraft tritt.

 

1.         Eine Evaluation der Satzung erfolgt bis zum Jahresende 2021.

 

2.         Nach der Neukonstituierung des Kreistages im Mai 2021 werden der Fachausschuss Kinderbetreuung und der Jugendhilfeausschuss erneut über die Satzung beraten

 

3.         Die Tagespflegepersonen werden gehört.

 

Die erforderlichen Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung im Haushaltsplan des Jahres 2021 auf dem Produkt 1.06.01.02.04 (Förderung in Kindertagespflege) und dem Sachkonto 7250000 (Transferleitungen außerhalb von Einrichtungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.