Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag stellt fest, dass Kürzungen der Regelbedarfe wegen Unangemessenheit für 2019 in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euros in hinnehmbar sind.(vgl. Anfrage DIE LINKE 2920-2020)

 

  1. Daher fordert den Kreisausschuss Darmstadt Dieburg auf unter Pkt. 3 und 4 genannten Härtefälle die Mietobergrenzen des Landkreises Darmstadt Dieburg um 10 Prozent ohne Kürzungen der Regelbedarfe überschreiten zu dürfen, ohne dass eine Kostensenkungsaufforderung und Kürzungen der Grundsicherungs – nd Asybewreberleistungen wegen Unangemessenheit erfolgen.

 

  1. Härtefälle für die Überschreitung stellen aus Sicht der LINKEN Da/DI dar :

 

·         Alleinerziehende

·         Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche

·         Leistungsbezieher/innen, die unterbrochen, jedoch länger als mindestens 10 Jahre in einer Wohnung leben.

·         Leistungsbezieher über 60 Jahre

·         Leitungsbezieher mit wesentlichen sozialen Bezügen ( längere Schulwege,Kindertagesstätten oder Betreuungseinrichtungen)

 

  1. Besondere Prüfung der Angemessenheit der Kaltmieten im Landkreis Darmstadt Dieburg sollte jedoch unbedingt bei

 

·         chronisch Kranken

·         Rollstuhlfahrern

·         Obdachlosen

·         bei von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und Männer