Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag stellt fest, dass Kürzungen der Regelbedarfe wegen Unangemessenheit für 2019 in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euros in hinnehmbar sind.(vgl. Anfrage DIE LINKE 2920-2020)
- Daher fordert den Kreisausschuss Darmstadt Dieburg auf unter Pkt. 3 und 4 genannten Härtefälle die Mietobergrenzen des Landkreises Darmstadt Dieburg um 10 Prozent ohne Kürzungen der Regelbedarfe überschreiten zu dürfen, ohne dass eine Kostensenkungsaufforderung und Kürzungen der Grundsicherungs – nd Asybewreberleistungen wegen Unangemessenheit erfolgen.
- Härtefälle für die Überschreitung stellen aus Sicht der LINKEN Da/DI dar :
· Alleinerziehende
· Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche
· Leistungsbezieher/innen, die unterbrochen, jedoch länger als mindestens 10 Jahre in einer Wohnung leben.
· Leistungsbezieher über 60 Jahre
· Leitungsbezieher mit wesentlichen sozialen Bezügen ( längere Schulwege,Kindertagesstätten oder Betreuungseinrichtungen)
- Besondere Prüfung der Angemessenheit der Kaltmieten im Landkreis Darmstadt Dieburg sollte jedoch unbedingt bei
· chronisch Kranken
· Rollstuhlfahrern
· Obdachlosen
· bei von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen und Männer