Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg stellt fest, dass angesichts der dramatischen Lage auf dem sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg (siehe DE vom 15.08.2020 „ Bauverein hebt Preisbindung für 611 Wohnungen im Kreis auf…“) angesichts des jetzt schon vorhandenen massiven Abbaus von mietpreisgebundenen Wohnungen im Landkreis ..(„31.12.2014 = 3227 Wohnungen – 31.12.2019 = 2626 Wohnungen“) die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft zur Förderung von kommunalen Projekten zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg absoluten Vorrang hat.
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg prüft bis 31.12.2021 eine Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft – auch ohne evtl. Mitwirkung seiner Kommunen.(vgl. Vorlage 1699-2018) Diesbezüglich wird erneute eine Anfrage an die Kommunalaufsicht des RP eingeholt.
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg fordert den Kreisausschuss auf bis zum 31.12.2021 ein Konzept der Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft vorzulegen.
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg bittet den Kreisausschuss bis zum 31.12.2021 diese Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft als Zweckverband zu gründen.
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg ist bereit die notwendigen Mittel für diese kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft,aus kommunalen-,Landes- sowie Bundesmittel – von Überschüssen von Beteiligungen des Landkreises Darmstadt Dieburg – z.B, die des Zweckverbandes Sparkassen bis 31.12.2021 bereut zu stellen.