Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg stellt fest, dass angesichts der dramatischen Lage auf dem sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg (siehe DE vom 15.08.2020 „ Bauverein hebt Preisbindung für 611 Wohnungen im Kreis auf…“) angesichts des jetzt schon vorhandenen massiven Abbaus von mietpreisgebundenen Wohnungen im Landkreis ..(„31.12.2014 = 3227 Wohnungen – 31.12.2019 = 2626 Wohnungen“) die Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft zur Förderung von kommunalen Projekten zur Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus im Landkreis Darmstadt Dieburg absoluten Vorrang hat.

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg prüft bis 31.12.2021 eine Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft – auch ohne evtl. Mitwirkung seiner Kommunen.(vgl. Vorlage 1699-2018) Diesbezüglich wird erneute eine Anfrage an die Kommunalaufsicht des RP eingeholt.

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg fordert den Kreisausschuss auf bis zum 31.12.2021 ein Konzept der Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft vorzulegen.

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg bittet den Kreisausschuss bis zum 31.12.2021 diese Gründung einer kreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft als Zweckverband zu gründen.

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg ist bereit die notwendigen Mittel für diese kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft,aus kommunalen-,Landes- sowie Bundesmittel – von Überschüssen von Beteiligungen des Landkreises Darmstadt Dieburg – z.B, die des Zweckverbandes Sparkassen bis 31.12.2021 bereut zu stellen.