Beschluss:
- Der
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für
das Wirtschaftsjahr 2021 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr.
1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt
und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der
Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken
Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.