Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis                                                                            

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       

557.256.978 Euro                   

556.436.243 Euro

 820.735 Euro

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            

mit einem Saldo von                                                                                                        

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge

2.000 Euro                   

0 Euro

2.000 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                              

mit einem Saldo von                                                                                                                 

mit einem Überschuss von        

822.735 Euro

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                  

11.261.689 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                        

            14.698.032 Euro                    

27.939.365 Euro

-13.241.333 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  

mit einem Saldo von                                                                                                                                                                              

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                   

14.561.154 Euro                   

23.925.575 Euro

-9.364.421 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   

mit einem Saldo von                                                                                                                                                                       

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                                 

11.344.065 Euro

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in dem Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 14.561.154 Euro festgesetzt. Darin sind Kredite nach dem Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetz (HDigSchulG)
in Höhe von 4.154.000 Euro enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in dem Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.275.000 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in dem Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 40.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

a) Kreisumlage

Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2021 zu erhebende Kreisumlage wird auf 34,68 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

b) Schulumlage

Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2021 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 19,00 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 54 FAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.

 

§ 6

 

Es gilt das vom Kreistag beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

2. Das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wird
    beschlossen.

 

3. Das dem Haushaltsplan beigefügte Haushaltssicherungskonzept wird beschlossen.