Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Landrat Schellhaas prüft bis 01.01.2021 – spätestens bis nach den Landratswahlen - mit allen kreiseigenen GmbH,s bzw. gGmbH,s in den kommunalen Arbeitgeberverband beizutreten unter Beibehaltung eines Mindestlohnes in Höhe von mindestens 13 € und mit Zahlung von 5,7 % ZVK der Altersversorgung