Nachtrag: 04.09.2020

Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die von Bund und Land zur Anschaffung von digitalen mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellten Mittel sollen für die Einrichtung, den Support, das Zubehör und etwa notwendig werdende Versicherungen verwendet werden.

 

  1. Für die Priorisierung der Verteilung der digitalen mobilen Endgeräte sind u. a. folgende Kriterien maßgeblich:

 

-          Schülerinnen und Schüler aus Familien, welche erklären, kein eigenes Endgerät zu besitzen oder nur unzureichenden Zugang über ein digitales Endgerät innerhalb der Familie zu haben oder deren Eltern sich eine Anschaffung nicht leisten können.

 

-          Schülerinnen und Schüler aus Familien, in der die Schulleitung aufgrund der Empfehlung des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin davon ausgehen darf, dass sie keinen ausreichenden Zugang zu einem digitalen Endgerät haben.

 

  1. Sollte der Bedarf größer sein als die zur Verteilung bereitstehenden Geräte, ist die Verteilung wie folgt zu priorisieren: Zunächst werden schulübergreifend diejenigen Schülerinnen und Schüler versorgt, bei denen die Familien im Rahmen einer freiwilligen Selbstauskunft eine Bedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches nachweisen.

Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge haben grundsätzlich einen weitergehenden Anspruch innerhalb der jeweiligen Berechtigungsgruppe als Schülerinnen und Schüler jüngerer Jahrgänge.

 

  1. Ziel ist es, unabhängig von der Notwendigkeit des homeschooling zukünftig allen Schülerinnen und Schülern im Landkreis ein einheitliches Endgerät für den digitalen Unterricht zur Verfügung zu stellen.