Nachtrag: 02.09.2020

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg gewährt den in den Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg tätigen Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und den MitarbeiterInnen aus der Funktionspflege (OP, HKL, ZNA) je Vollzeitstelle eine einmalige Corona-Prämie in Höhe von 1000 EUR. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt die Auszahlung entsprechend anteilig ihrer prozentualen Beschäftigung. Dies entspricht bei 348 VK einem Betrag von einmalig 348.000,00 EUR.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 348.000 EUR werden gemäß § 100 HGO aus dem Produkt 1.07.01.01 (Krankenhäuser und Kliniken) und dem Sachkonto 7125000 (Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen) überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen auf dem Produkt 1.16.01.01 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen) und dem Sachkonto 7354300 (LWV-Umlage).