Nachtrag: 03.09.2020
Sitzung: 03.09.2020 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: abgelehnt
Vorlage: 3340-2020/DaDi
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
- Digitale Endgeräte sind als sozialrechtlicher Mehrbedarf (SGB II § 21 Abs 6) – alternativ SGB XII – Asylblg. und Jugendhilfe (SGB VIII) auf Antrag grundsätzlich zu gewähren.
- Digitale Endgeräte werden von der KFB – dem Sozialamt – der Ausländerbehörde und dem Jugendamt nach geltender Rechtssprechung der Sozialgerichte auf Antrag genehmigt.
- Digitale Endgeräte werden von o.g. Behörden auf Vorlage einer Notwendigkeitserklärung der Schulen und auf Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt…
- Die Mittel des bundesweiten Sonderprogramm DigitalPakt Schule in Höhe von 1,6 Mio. zur Anschaffung digitaler Endgeräte – 1100 Endgeräte wurden auf Beschluss des Kreisausschusses bereits geordert – sind von dem Kreisausschuss zu verwalten und auf KA Beschluss durch die Sozialbehörden Da/Di bereit zu stellen.
- Der Landkreis Da/Di informiert über die betroffenen Sozialstellen SGB II – SGBXII – Ausländerbehörde und Jugendamt den betr. Personenkreis über rechtsichere Möglichkeiten digitale Endgeräte auf Antrag zu erhalten.
- Der Kreistag Darmstadt Dieburg fordert die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler/innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlicher Bedarf anzuerkennen und diese Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem § 28ff SGB II – alternativ SGB XII sowie BKGG) gesetzlich zu garantieren.
- Mehrkosten als die 1,6 Mio. für digitale Endgeräte werden im Landkreis Darmstadt Dieburg als „Finanzielle Unterstützung Coronabedingter Mehraufwendungen übernommen.