Nachtrag: 03.09.2020

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt:

 

  1. Digitale Endgeräte sind als sozialrechtlicher Mehrbedarf (SGB II § 21 Abs 6) – alternativ SGB XII – Asylblg. und Jugendhilfe (SGB VIII) auf Antrag grundsätzlich zu gewähren.

 

  1. Digitale Endgeräte werden von der KFB – dem Sozialamt – der Ausländerbehörde und dem Jugendamt nach geltender Rechtssprechung der Sozialgerichte auf Antrag genehmigt.

 

  1. Digitale Endgeräte werden von o.g. Behörden auf Vorlage einer Notwendigkeitserklärung der Schulen und auf Vorlage eines Kostenvoranschlages genehmigt…

 

  1. Die Mittel des bundesweiten Sonderprogramm DigitalPakt Schule in Höhe von 1,6 Mio. zur Anschaffung digitaler Endgeräte – 1100 Endgeräte wurden auf Beschluss des Kreisausschusses bereits geordert – sind von dem Kreisausschuss zu verwalten und auf KA Beschluss durch die Sozialbehörden Da/Di bereit zu stellen.

 

  1. Der Landkreis Da/Di informiert über die betroffenen Sozialstellen SGB II – SGBXII – Ausländerbehörde und Jugendamt den betr. Personenkreis über rechtsichere Möglichkeiten digitale Endgeräte auf Antrag zu erhalten.

 

  1. Der Kreistag Darmstadt Dieburg fordert die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler/innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlicher Bedarf anzuerkennen und diese Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem § 28ff SGB II – alternativ SGB XII sowie BKGG) gesetzlich zu garantieren.

 

  1. Mehrkosten als die 1,6 Mio. für digitale Endgeräte werden im Landkreis Darmstadt Dieburg als „Finanzielle Unterstützung Coronabedingter Mehraufwendungen übernommen.