Nachtrag: 03.09.2020

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teil mit:

 

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an Hessischen Schulen und der dazu erlassenen Förderrichtlinie des Hessischen Kultusministeriums wurden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende Kontingente zugeteilt:

 

-          Bundeszuschuss DigitalPakt Schule 12.461.163,00 Euro

-          Rahmendarlehen zur Kofinanzierung des Bundeszuschusses 4.154.000,00 Euro

 

Das Rahmendarlehen wird in 10 Jahresraten je zur Hälfte vom Land Hessen und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg getilgt. Die anfallenden Darlehenszinsen werden ebenfalls je zur Hälfte von Land und Landkreis getragen.

 

Ziel des DigitalPakts Schule und damit auch Förderbereiche sind der Aufbau bzw. die Verbesserung digitaler Infrastruktureinrichtungen, der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lern-Infrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Geräte. Alle Maßnahmen sind hinsichtlich des technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes mit dem staatlichen Schulamt abzustimmen und von Medienbildungskonzepten der einzelnen Schulen zu flankieren.

 

In gemeinsamen Sitzungsrunden von Kreisverwaltung, Da-Di-Werk, staatlichem Schulamt und Vertretungen der Schulen wurde die Umsetzung des DigitalPakts Schule im Landkreis Darmstadt-Dieburg wie folgt skizziert:

 

  1. Voraussetzung für eine flächendeckende Gebäude- und Schulgeländevernetzung sowie den weiteren Aufbau von WLAN-Infrastrukturen ist zunächst eine virtuelle WLAN-Planung, durch die die Bedarfe konkret erfasst werden.

 

  1. Auf dieser Basis erfolgt der eigentliche Auf- und Ausbau der Infrastruktur durch das Verlegen aller zusätzlich erforderlichen Verkabelungen und die Installation der benötigten WLAN Access Points.

 

  1. Nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen ist die Ausstattung aller Räumlichkeiten mit digitalen Projektionstechniken, wie z. B. Smartboards, vorgesehen.

 

  1. In Abhängigkeit der dann noch vorhandenen Mittel sollen weitere mobile Endgeräte beschafft werden.

 

Für Punkt 1 werden die Kosten auf Basis eines vorliegenden Angebots der ekom21 rd. 110 T€ betragen. Die genauen Kosten der weiteren Punkte können heute noch nicht final beziffert werden.

 

Die Abwicklung des Programms erfolgt analog zu den Kommunalinvestitionsprogrammen über die WI-Bank, bei der vor Beginn der Einzelmaßnahmen alle Anträge auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden.