Nachtrag: 03.09.2020
Sitzung: 03.09.2020 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3272-2020/DaDi
Landrat Schellhaas teil mit:
Im Rahmen des
Gesetzes zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur an
Hessischen Schulen und der dazu erlassenen Förderrichtlinie des Hessischen
Kultusministeriums wurden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg folgende Kontingente
zugeteilt:
-
Bundeszuschuss
DigitalPakt Schule 12.461.163,00 Euro
-
Rahmendarlehen
zur Kofinanzierung des Bundeszuschusses 4.154.000,00 Euro
Das Rahmendarlehen
wird in 10 Jahresraten je zur Hälfte vom Land Hessen und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg getilgt. Die anfallenden Darlehenszinsen werden ebenfalls je
zur Hälfte von Land und Landkreis getragen.
Ziel des
DigitalPakts Schule und damit auch Förderbereiche sind der Aufbau bzw. die
Verbesserung digitaler Infrastruktureinrichtungen, der Aufbau und die Weiterentwicklung
digitaler Lehr- und Lern-Infrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler
Geräte. Alle Maßnahmen sind hinsichtlich des technisch-pädagogischen
Einsatzkonzeptes mit dem staatlichen Schulamt abzustimmen und von
Medienbildungskonzepten der einzelnen Schulen zu flankieren.
In gemeinsamen Sitzungsrunden von Kreisverwaltung, Da-Di-Werk, staatlichem Schulamt und Vertretungen der Schulen wurde die Umsetzung des DigitalPakts Schule im Landkreis Darmstadt-Dieburg wie folgt skizziert:
- Voraussetzung für eine flächendeckende Gebäude- und Schulgeländevernetzung sowie den weiteren Aufbau von WLAN-Infrastrukturen ist zunächst eine virtuelle WLAN-Planung, durch die die Bedarfe konkret erfasst werden.
- Auf dieser Basis erfolgt der eigentliche Auf- und Ausbau der Infrastruktur durch das Verlegen aller zusätzlich erforderlichen Verkabelungen und die Installation der benötigten WLAN Access Points.
- Nach Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen ist die Ausstattung aller Räumlichkeiten mit digitalen Projektionstechniken, wie z. B. Smartboards, vorgesehen.
- In Abhängigkeit der dann noch vorhandenen Mittel sollen weitere mobile Endgeräte beschafft werden.
Für Punkt 1 werden die Kosten auf Basis eines vorliegenden Angebots der ekom21 rd. 110 T€ betragen. Die genauen Kosten der weiteren Punkte können heute noch nicht final beziffert werden.
Die Abwicklung des Programms erfolgt analog zu den Kommunalinvestitionsprogrammen über die WI-Bank, bei der vor Beginn der Einzelmaßnahmen alle Anträge auf ihre Förderfähigkeit geprüft werden.