Nachtrag: 20.08.2020

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Neufassung der in der Anlage beigefügten Förderrichtlinien der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden beschlossen.

 

a)      Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit der freien Träger im Landkreis Darmstadt-Dieburg

b)      Richtlinie für die Förderung von Ferienfreizeiten im Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 unter den Produkten

1.06.02.01.01 (Zuschüsse für „Außerschulische Bildung“), 1.06.02.02.01 (Zuschüsse für „Fahrten und Lager“), 1.06.02.05.01 (Zuschüsse für „Material für die Jugendarbeit“), 1.06.02.03.01 (Zuschüsse für „Internationale Jugendbegegnungen“ im In- und Ausland) unter den Sachkonto 7128000 (Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche) und 1.06.02.02.02 (Zuschüsse für „Kinderfreizeiten) unter dem Sachkonto 7250000 (Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.

Aus den Änderungen und Ergänzungen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.