Nachtrag: 20.08.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 5.843.325,00 € für den erhöhten Verlustausgleich des Eigenbetriebes Kreiskliniken werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.01.01.03 (Kreiskliniken) und dem Sachkonto 7125000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke von Unternehmen) überplanmäßig zur Verfügung gestellt.