Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kreistag beschließt, dass die bei den  Sparkassen Darmstadt Dieburg bzw. Darmstadt tätigen Vertreter des Landkreises, Bezieher des SGB II, den SGB XII, des Wohngeldes bzw. der AsylBlg von Kontoführungsgebühren eines Girokontos – und /oder eines Pfändungsschutzkontos in Höhe von 7,50 € oder andere Höhe im Monat bei der Sparkasse Dieburg bzw. Sparkasse Darmstadt befreit werden.

 

  1. Es wird festgestellt, welche finanziellen und organisatorischen Aufwendungen für die Sparkassen Darmstadt bzw. Darmstadt Dieburg anfallen würden.

 

  1. Eine mögliche Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen.