Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) mit den jeweiligen in der Begründung genannten interessierten kreisangehörigen Kommunen, welche mehr als 7.500 Einwohner haben, ab.